Vorsorgevollmacht: Schaffen Sie rechtliche Sicherheit!
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen, dass eine Person Ihres Vertrauens in Ihrem Sinn handelt, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Regeln Sie das, solange es Ihnen gut geht!
Es ist keine angenehme Vorstellung, einmal wegen Krankheit oder Unfall selbst keine Entscheidungen mehr für sich treffen zu können. Gleichzeitig glauben viele, das Thema auch aus einem anderen Grund nicht angehen zu müssen. Sie setzen darauf, dass der Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder die erwachsenen Kinder automatisch für Sie entscheiden können. Doch das ist ein Irrtum. Ohne Vorsorgevollmacht wird per Gericht im Bedarfsfall ein Betreuer eingesetzt. Das kann, muss aber nicht die gewünschte Vertrauensperson sein.
Formfrage: Es gibt (fast) keine Vorgaben
Die Vorsorgevollmacht ist an keine Form gebunden. Sie können ein Formular aus dem Internet nutzen oder etwas Eigenes verfassen. Erforderlich sind lediglich Ihr Name, Ort, Datum und Ihre Unterschrift. Die Vollmacht kann sich auf alle Bereiche beziehen, in denen es etwas zu regeln gibt, von der Krankenhausbehandlung über Bankgeschäfte bis zu Ihrer Unterbringung.
Bevollmächtigter: eine Frage des Vertrauens
Sie müssen dem Bevollmächtigten absolut vertrauen. Dieser sollte außerdem die Zeit mitbringen und in der Lage sein, sich im Ernstfall um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Sie können mehrere Bevollmächtigte einsetzen und ihnen unterschiedliche Aufgaben zuweisen, also etwa den einen für Gesundheitsfragen und einen anderen für alles Finanzielle. Ihre Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit widerrufen, zum Beispiel wenn das Vertrauensverhältnis aus Ihrer Sicht nicht mehr existiert. Informieren Sie uns in diesem Fall sofort, falls Sie eine gesonderte Bankvollmacht erteilt haben.
Betreuungsverfügung: wenn niemand infrage kommt
Nicht jeder hat einen Menschen, dem er umfassend vertraut. Besonders Alleinstehende ohne Kinder tun sich schwer, jemanden zu benennen. Sie sollten zumindest eine Betreuungsverfügung ausfüllen und dort ihre Vorstellung über das Leben und das Lebensende formulieren. Für den Fall, dass ein gerichtlicher Betreuer bestellt wird, kann sich dieser ein Bild vom Betreuten machen und danach handeln.
Empfehlenswert: eigenes Formular für das Konto
Sprechen Sie uns an, wenn Sie einer Vertrauensperson eine Vollmacht über Ihr Konto erteilen wollen. Eine von Ihnen verfasste Vorsorgevollmacht reicht dazu in der Regel nicht aus. Mit unserem hauseigenen Formular sind Sie auf der sicheren Seite. Wir klären bei dieser Gelegenheit, welche Verfügungsrechte der Bevollmächtigte erhalten soll. Übrigens: Bei Paaren mit einem Gemeinschaftskonto kann jeder Partner unabhängig vom anderen über das Geld verfügen. Sie müssen also nichts unternehmen.
Tipp: Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über Ihre Vorstellungen und Wünsche. Besprechen Sie diese mit Ihrer Vertrauensperson. Nutzen Sie Formulare aus Broschüren oder aus dem Internet für eine erste Orientierung. Sie können sich auch an einen spezialisierten Vorsorgeanwalt oder an einen Notar wenden.