Kindergeld für Studenten gibt’s trotz Hochzeit

Du hast die Liebe deines Lebens getroffen und willst deshalb heiraten? Solange du noch im Studium oder in der Ausbildung bist, müssen deine Eltern nicht auf Kindergeld verzichten. Lies hier mehr zum Thema.

Niemand kann steuern, wann er die große Liebe trifft. Wenn es dich erwischt, während du noch in der Ausbildung oder im Studium bist, dann ist es eben so. Der Bundesfinanzhof versüßt eine frühe Hochzeit auch finanziell: Denn für Kinder unter 25 bekommen die Eltern auch dann noch Kindergeld, wenn diese bereits geheiratet haben.

Das war nicht immer so. Früher hieß es, dass der Ehepartner im Fall einer Hochzeit mit einem Azubi oder Studenten die finanzielle Verantwortung übernehmen muss. Dem hat der Bundesfinanzhof (III R 22/13) allerdings widersprochen. Schließlich spielt dein Einkommen seit 2012 keine Rolle mehr, wenn es um die Frage geht, ob deine Eltern für dich Kindergeld bekommen. Wichtig ist nur, dass du volljährig, aber noch keine 25 bist und dass du noch in der Ausbildung bist oder studierst. Ist das der Fall, kannst du heiraten, wann du willst – deine Eltern bekommen weiterhin Kindergeld bis zum Abschluss der Ausbildung oder bis zu deinem 25. Geburtstag.

Etwas schwieriger ist die Sache nur, wenn du ein duales Studium gewählt hast. Hier gibt es zwar ein Urteil aus Münster, aber letztlich muss auch für diese Fälle der Bundesfinanzhof noch ein klärendes Wort sprechen. Verweigert die Familienkasse deinen Eltern das Kindergeld, sollten sie Einspruch einlegen und sich auf die noch offenen Verfahren beziehen.

Hast du vor, nach der Schule zunächst ein Praktikum zu machen oder vielleicht als Au-pair zu arbeiten, solltest du oder sollten deine Eltern bei der Familienkasse anrufen und klären, unter welchen Bedingungen weiterhin für dich Kindergeld bezahlt wird. Vielleicht kannst du dich mit deinen Plänen ein wenig danach richten. Schließlich geht es dabei um eine Menge Geld.