Abnahme Bauleistung: Wahren Sie Ihre Rechte!

Die Bauabnahme ist einer der wichtigsten Termine auf dem Weg zum eigenen Haus. Denn mit diesem Stichtag werden die Rechnungen fällig und die Beweislast für Mängel geht auf den Bauherrn über.

Ihre Freude ist groß: Die Bauarbeiten sind abgeschlossen und der Einzug in die eigenen vier Wände rückt in greifbare Nähe. Zuvor muss aber die Baustelle noch abgenommen werden. In der Regel veranlassen dies die ausführenden Auftragnehmer. Doch Vorsicht: Eile ist jetzt fehl am Platz. Lassen Sie sich keinesfalls auf eine lediglich schriftliche Bauabnahme ein. Bestehen Sie auf einen Präsenztermin auf der Baustelle. Bereiten Sie sich gut vor. Idealerweise haben Sie sich vorher die Zeit genommen, die Arbeiten gründlich unter die Lupe zu nehmen.

Nicht ohne Sachverständigen

Die wenigsten Baustellen sind zum Zeitpunkt der Abnahme mängelfrei und längst nicht alles kann ein Laie erkennen. Daher ist es in jedem Fall empfehlenswert, einen eigenen Bausachverständigen mitzubringen. Der Fachmann weiß, wo er suchen muss, und ist in der Lage, auch versteckte Mängel zu erkennen. Führen Sie über die Abnahme Protokoll. Listen Sie darin alle Mängel auf, auch wenn Sie nur Zweifel an der korrekten Ausführung von Arbeiten haben. Eine Abnahme können Sie verweigern, wenn wesentliche Mängel bestehen. Üblicherweise vereinbaren die Beteiligten einen zweiten Abnahmetermin, bis zu dem die Mängel behoben sein müssen.

Was das Protokoll enthalten soll

Führen Sie die Rahmendaten auf: Name des Bauherrn, Adresse der Baustelle, Datum und Auftragsnummer des Bauvertrags sowie Beginn und Fertigstellung des Gebäudes. Erwähnen Sie die Anwesenheit des Sachverständigen. Achten Sie darauf, dass alle vorgefundenen Mängel schriftlich und fotografisch festgehalten werden. Lassen Sie das Bauabnahmeprotokoll von allen Beteiligten unterschreiben.

Augen auf bei der Wahl des Sachverständigen

Legen Sie Wert auf die Unabhängigkeit Ihres Bausachverständigen. Allerdings ist nicht immer einfach zu erkennen, wer in der Realität die Interessen des Bauherrn vertritt und nicht die von Bauträgern oder Baumaterialherstellern. Werfen Sie im Zweifel einen Blick in die Satzung des Vereins oder Verbands, dem der Sachverständige angehört, um zu sehen, wer dort Mitglied werden darf. Fragen Sie bei Dekra oder TÜV nach unabhängigen Sachverständigen. Eine weitere Adresse ist – für dessen Mitglieder – der Verband Privater Bauherren (VPB).