Wie Sie als Chef Ihre Altersversorgung absichern

Sie arbeiten hart und wollen, dass Ihre Altersversorgung sicher ist. Gleichzeitig soll Ihr Unternehmen ohne künftige Belastungen dastehen. Dann lagern Sie Ihre Altersversorgung in einen Pensionsfonds aus!

Der Klassiker der betrieblichen Altersversorgung für Unternehmer ist die Pensionszusage. Mit ihr verpflichtet sich Ihr Unternehmen unmittelbar, später einmal Ihre betriebliche Rente zu zahlen. Doch diese Konstruktion hat Unsicherheiten, vor allem je näher Ihr Ausscheiden rückt:

  • Ihre Versorgung hängt vom weiteren Schicksal des Unternehmens ab.
  • Der künftige Unternehmenserfolg kann durch ungeplante Aufwendungen, zum Beispiel für eine Hinterbliebenenversorgung, gefährdet sein.
  • Ihre Pensionsansprüche behindern einen möglichen Verkauf des Unternehmens.

Mit einer Auslagerung auf den Sparkassen-Pensionsfonds erhalten Sie einen zusätzlichen Versorgungsschuldner. Die Versorgungszusage übernimmt der Pensionsfonds. So gewinnen Chef und Unternehmen deutlich mehr Planungssicherheit: Sie für Ihre Rentenzahlungen und ein möglicher Nachfolger oder Käufer durch die Auslagerung betriebsfremder Risiken.

Ihre Anlagepräferenzen werden berücksichtigt

1) Entscheiden Sie sich für die TransferRente Garantie, wenn Sie ein Höchstmaß an Sicherheit wünschen. Dabei handelt es sich um einen versicherungsartigen Pensionsplan mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Garantiezins. Mögliche Überschussanteile können zur Leistungserhöhung verwendet oder an das Unternehmen ausgezahlt werden. Auf Wunsch sind Hinterbliebenenschutz und Invalidität versicherbar.

2) Im Gegensatz zur TransferRente Garantie können Sie auf Basis der TransferRente Vario ein größeres Risiko eingehen, um eine höhere Rendite zu erwirtschaften. Der Sparkassen-Pensionsfonds investiert das Versorgungsvermögen hier einmalig in einen weltweit anlegenden Investmentfonds der Deka Investment. Bleibt die Kapitalmarktentwicklung mittel- und langfristig hinter den Erwartungen zurück und fallen die Risiken anders aus als kalkuliert (z. B. wegen Langlebigkeit oder Invalidität), ist gegebenenfalls ein Nachschuss durch das Unternehmen erforderlich.

Um dieses Risiko gering zu halten, kalkuliert der Sparkassen-Pensionsfonds mit einer Schwankungsreserve. Überschüsse, die durch eine unerwartet gute Kapitalanlage entstehen, werden auch hier zu Leistungserhöhungen genutzt oder fließen an das Unternehmen zurück. Letzteres gilt auch, wenn nach der letzten Versorgungsleistung noch ein Versorgungsguthaben beim Pensionsfonds vorhanden ist.

Weitere Informationen zum Sparkassen-Pensionsfonds erhalten Sie bei unseren Beratern oder über die Internetseite der S-Pension. Die Experten machen Ihnen gerne ein konkretes Angebot.