Beteiligungskapital – mehr als ein Darlehen
Mit der Hereinnahme von Beteiligungskapital eröffnen Sie Ihrem Unternehmen neue Möglichkeiten. Eine solche Finanzierungslösung erhalten Sie auch bei Ihrer Sparkasse.
Anders als private, rein gewinnorientierte Beteiligungsgesellschaften handeln die Sparkassen zusammen mit den Landesbanken und den Sparkassen-Beteiligungsgesellschaften vorrangig im öffentlichen Auftrag. Erklärtes Ziel ist die Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen in der Region. Beteiligungskapital ist für nahezu alle Finanzierungsanlässe geeignet:
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Als Existenzgründer wollen Sie Ihre Idee umsetzen; hierfür ist Fremdkapital oft nicht das richtige Finanzierungsinstrument
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Ihr Unternehmen soll wachsen und Sie müssen investieren
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Vermögen soll aus familiären Gründen aus dem Betrieb abgezogen werden
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Ihre Unternehmensnachfolger suchen nach Möglichkeiten, den Kaufpreis zu finanzieren
Das Besondere an Beteiligungskapital
Im Unterschied zum klassischen Fremdkapital, also dem Darlehen, wird Beteiligungskapital – sowohl offenes als auch stilles – in der Regel ohne Sicherheiten gewährt. In beiden Fällen stärkt die Beteiligung Ihre Eigenkapitalbasis und trägt zu einer Verbesserung Ihres Ratings bei – was Ihnen wiederum bei der Kreditaufnahme zugutekommt. Der Kapitalgeber erhält im Gegenzug eine laufende Vergütung und partizipiert an der Wertentwicklung des Unternehmens. Der zeitliche Horizont des Engagements liegt üblicherweise bei fünf bis zehn Jahren. Der Umfang der Beteiligung wird individuell auf den Fall zugeschnitten und kann von mehreren Zehntausend Euro bis in die Millionen reichen. Wenn Sie Interesse an Beteiligungskapital haben, sollten Sie den typischen Ablauf dieser Finanzierungslösung kennen.
Ihr Weg zum Beteiligungskapital
1) Nehmen Sie persönlichen Kontakt zu unseren Beratern auf oder suchen Sie online nach einer Beteiligungsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe in Ihrer Region.
2) Präsentieren Sie Ihr Beteiligungsprojekt in einem ausführlichen Businessplan. Bei der folgenden Detailanalyse (Due Diligence) wird Ihr Vorhaben auf Herz und Nieren geprüft, unter anderem zu den Marktchancen, der Qualität des Managements und zur Finanzsituation Ihres Unternehmens. Je besser Sie sich vorbereiten, desto höher sind Ihre Chancen auf eine Beteiligungslösung.
3) In den Beteiligungsverhandlungen gilt es, unterschiedliche Einschätzungen anzunähern und Kompromisse zu finden. Die Erfahrung zeigt, dass vor allem abweichende Vorstellungen zum Unternehmenswert eine große Hürde sind. Wichtig: Bereits zu diesem Zeitpunkt können die Verhandlungspartner die Dauer der Beteiligung und Kriterien für deren Beendigung festlegen.
4) Wie jeder Gesellschafter will der Beteiligungsgeber über die Unternehmensentwicklung auf dem Laufenden gehalten werden. Schließlich trägt er mit der Überlassung von Kapital ein Ausfallrisiko. Im Einzelfall bietet der Beteiligungsgeber an, sein Business-Know-how in das Unternehmen einzubringen.