Pflegeleistungen – was bei der Beantragung wichtig ist

Wer aus gesundheitlichen Gründen Pflege benötigt, hat in der Regel Anspruch auf staatliche Leistungen. Wir geben Ihnen Tipps rund um den Antrag.

In den eigenen vier Wänden seinen Lebensabend möglichst unabhängig und gesund verbringen – nicht immer geht dieser Wunsch in Erfüllung. Mit steigendem Alter werden viele Menschen pflegebedürftig und sind auf Unterstützung durch Dritte angewiesen. Aufgabe der staatlichen Pflegeversicherung ist es, die Pflegebedürftigen sowie die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Wer die ihm zustehenden Leistungen erhalten möchte, sollte einiges beachten.

Der typische Weg zu Pflegeleistungen
•       Ein Antrag bei der Krankenkasse bringt das Verfahren ins Rollen
•       Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) besichtigt die häusliche Umgebung
•       Er macht sich ein Bild von der Pflegebedürftigkeit
•       Er legt eine Pflegestufe fest

Jede Minute Aufwand dokumentieren
Dem medizinischen Gutachter (eine Pflegefachkraft oder ein Arzt) kommt damit eine große Bedeutung zu. Er besichtigt den Wohnbereich des Antragstellers, befragt ihn und beobachtet, was er noch selbst tun kann und wo er auf Hilfe angewiesen ist. Auf diese Weise ermittelt er den Unterstützungsbedarf. Manche Antragsteller machen bei diesem Termin den Fehler, Dinge zu zeigen, die sie gut können. Oder sie überspielen aus Scham eigene Schwächen. Tatsächlich geht es darum, den Alltag abzubilden und das Ausmaß an notwendiger Hilfestellung zu ermitteln.

Nicht jeder Bescheid fällt so aus, wie man es sich erhofft. Manchmal lehnt der Medizinische Dienst den Antrag auf Pflegeleistung ab oder vergibt eine Pflegestufe, die nach Ansicht des Versicherten nicht ausreicht. Dann kann der Antragsteller innerhalb von vier Wochen formlos Widerspruch bei der Pflegekasse einreichen. Dabei liefert ein Pflegetagebuch, das alle erforderlichen Arbeitsschritte in Minuten protokolliert, gute Argumente gegenüber dem MDK.

Die Höhe der Zahlungen und die Art der Leistungen hängen auch davon ab, wo die Pflege stattfindet. Für die häusliche Pflege gibt es Pflegegeld, evtl. kombiniert mit Pflegesachleistungen. Erweist sich eine teilstationäre oder stationäre Pflege als erforderlich, zahlt die Pflegeversicherung die entsprechenden Sätze für die zeitweise oder vollständige Betreuung in einer Pflegeeinrichtung. Erfreulich: Mit der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 gibt es in allen Bereichen höhere finanzielle Unterstützung bzw. mehr Sachleistungen. Eine detaillierte Übersicht finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.

Was eine staatlich geförderte Zusatzvorsorge bringt
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen merken im Alltag sehr schnell, dass die Leistungen der Pflegeversicherung nur einen Teil des finanziellen Bedarfs decken. Aus diesem Grund fördert die Bundesregierung seit 2013 zusätzliche private Vorsorge. Wer eine zertifizierte Pflegezusatzversicherung („Pflege-Bahr“) abschließt, kann einen monatlichen Zuschuss von 5 Euro erhalten. Nach Einhaltung einer Wartezeit von fünf Jahren erhält er bei Feststellung einer Pflegestufe monatliche Geldzahlungen. Positiv am Pflege-Bahr: Gesundheitliche Beeinträchtigungen dürfen kein Hindernisgrund für die Aufnahme in die Versicherung sein. Es darf allerdings noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Die öffentlichen Versicherer machen Ihnen gern ein Angebot.