Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung nicht unüberlegt!

In manchen Medien wird die Frage diskutiert, ob Kunden eine bestehende Kapitallebensversicherung behalten oder kündigen sollen. Wir geben Ihnen den Rat, nichts voreilig zu unternehmen.

Mit einer Kapitallebensversicherung schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Mit Ihren regelmäßigen Zahlungen bauen Sie eine Altersvorsorge auf und sichern gleichzeitig Ihre Angehörigen für den Fall Ihres Todes ab. Die Versicherungsgesellschaft garantiert Ihnen eine Mindestverzinsung auf Ihre Einzahlungen. Erwirtschaftet der Versicherer darüber hinaus Erträge, beteiligt er Sie an diesen Überschüssen.

In der aktuellen Diskussion geht es darum, in welcher Höhe Versicherungskunden an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Diese entstehen beispielsweise so: Der Versicherer hat das Geld vor Längerem in gut verzinsten Wertpapieren angelegt. Deren Marktwert liegt heute über dem damaligen Anschaffungspreis. Seit der gesetzlichen Reform der Lebensversicherung 2014 ist die Aufteilung der Bewertungsreserven im Sinne einer kollektiv gerechteren Verteilung zwischen ausscheidenden und im Bestand verbleibenden Kunden angepasst worden. Kunden mit auslaufenden oder gekündigten Verträgen werden dadurch möglicherweise in geringerem Maße an Bewertungsreserven beteiligt als zuvor. Für Kunden, die ihre Verträge weiterführen, dürfte die Gesetzesänderung im Allgemeinen positive Auswirkungen haben.

Das sollten Sie bedenken, bevor Sie kündigen:

  • Die Lebensversicherung ist keine reine Kapitalanlage, sie sichert auch Ihre Angehörigen ab
  • Sie haben diesen Sparbetrag einkalkuliert, bleiben Sie dabei
  • Sie haben eine garantierte Verzinsung und erhalten in der Regel auch Überschussanteile
  • Es hat sich nur die Beteiligung an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere geändert. Bewertungsreserven von Aktien oder Immobilien werden wie bisher behandelt
  • Sie müssen unter Umständen – je nach Alter Ihres Vertrags – erhebliche steuerliche Nachteile in Kauf nehmen.
  • Steuerliche Auswirkungen

    Fall 1: Sie haben die Kapitallebensversicherung vor 2005 abgeschlossen. Eine vorzeitige Auszahlung ist steuerfrei, wenn

  • Ihr Vertrag mindestens zwölf Jahre lief,
  • davon fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden und
  • als Todesfallleistung mindestens 60 Prozent der Beträge vereinbart waren.
  • Kündigen Sie vor Ablauf der Zwölfjahrefrist, verlangt der Fiskus bei einer Auszahlung 25 Prozent Abgeltungsteuer für Kapitalerträge (nachdem der Sparerpauschbetrag berücksichtigt wurde).

    Fall 2: Sie haben den Vertrag ab 2005 abgeschlossen. Dann zahlen Sie immer Steuern auf die Erträge. Allerdings gilt dies in unterschiedlichem Ausmaß – je nachdem, ob folgende Bedingungen erfüllt sind oder nicht:

  • Die Laufzeit beträgt mindestens zwölf Jahre
  • Die Auszahlung erfolgt frühestens mit 60 Jahren (62 Jahre bei Verträgen ab 2012)
  • Die Todesfallsumme beträgt mindestens 50 Prozent der gesamten Beitragszahlung (bei Verträgen ab 1.4.2009)
  • Trifft alles zu, dann sind die Erträge nur zur Hälfte steuerpflichtig. Ist auch nur eine der obigen Bedingungen nicht erfüllt, sind die Erträge vollständig als Kapitaleinnahme steuerpflichtig.