Vorteile durch das Pflegestärkungsgesetz für Demenzkranke
Seit Januar gilt das Pflegestärkungsgesetz I. Es bringt insbesondere für Demenzkranke und deren Angehörige Vorteile mit sich. Noch offen ist jedoch Teil II des Pflegestärkungsgesetzes, mit dem Demenzkranke körperlich Pflegebedürftigen gleichgestellt werden sollen. Die Änderungen im Überblick.
- Ist der Partner oder sind die Kinder oder Ehrenamtliche bereit, den Pflegebedürftigen zu versorgen, gibt es dafür Geld vom Staat. Je nach Pflegestufe sind das zwischen 123 und 728 Euro im Monat. Somit ist das Pflegegeld für die häusliche Pflege zum 1. Januar gestiegen, um 3 bis 28 Euro im Monat.
- Hilft ein ambulanter Pflegedienst zu Hause mit, gibt es dafür Pflegesachleistungen. Sie liegen je nach Pflegestufe zwischen 231 und 1.995 Euro im Monat und sind ebenfalls im Vergleich zu 2014 um einige Euro gestiegen.
- Gleiches gilt für Pflegehilfsmittel, also spezielle Geräte oder Dinge, die die Pflege erleichtern.
- Zusätzlich wurden die Leistungen pro Maßnahme deutlich angehoben, die das Wohnumfeld des Pflegebedürftigen verbessern. Dazu gehören beispielsweise eine Rollstuhlrampe oder verbreiterte Türen. Statt 2.557 Euro pro Maßnahme gibt es nun 4.000 Euro.
- Wer pflegt, braucht auch einmal eine Auszeit – oder kann krank werden. In diesen Fällen kommt die Pflegeversicherung für eine sogenannte Verhinderungspflege auf. Sie wurde bis 2014 für vier Wochen im Jahr bewilligt, jetzt ist eine Ersatzpflege bis zu sechs Wochen möglich. Auch dafür steht etwas mehr Geld zur Verfügung.
- Wird der Pflegebedürftige am Tag oder in der Nacht stationär untergebracht, so steht nun auch dafür mehr Geld zur Verfügung, ebenso in der stationären Pflege.
- Die Leistungen für die teilstationäre Pflege können jetzt zusätzlich zu den Pflegesachleistungen beziehungsweise zum Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Außerdem gibt es seit Januar bei dieser Unterbringungsform auch Leistungen für Demenzkranke ohne Pflegestufe.
- Sie haben nun außerdem Anspruch auf Leistungen, wenn Sie in der Kurzzeitpflege sind, also beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Und Demenzkranke bekommen Geld, wenn sie in betreuten Wohngruppen leben.