Betriebsrat: Verständigung statt Konfrontation
Als Chef hätten Sie gern allein den Hut auf? Schließlich ist es „Ihr” Unternehmen. Wäre da nicht dieser Betriebsrat! Doch es lohnt sich, in ein gutes Verhältnis zu investieren.
„Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten vertrauensvoll zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.” So weit das Betriebsverfassungsgesetz. Interessenkonflikte lassen sich jedoch nicht wegdiskutieren. Unternehmer wollen möglichst frei in ihren Entscheidungen sein – zum Beispiel ihre Mitarbeiter flexibel einsetzen und, falls erforderlich, auch einmal Standorte schließen können. Der Betriebsrat als gewählte Interessenvertretung der Mitarbeiter versucht, Nachteile für die Belegschaft so gering wie möglich zu halten. Dafür stehen ihm laut Betriebsverfassungsgesetz verbriefte Rechte zur Verfügung, vom Informationsrecht bis zur „harten” Mitbestimmung. Bei der Einführung einer variablen Vergütung im Unternehmen beispielsweise geht ohne den Betriebsrat nichts.
Frühzeitige Information ist das Gebot
Eine erfolgreiche Unternehmensstrategie kann sein, die Arbeitnehmervertretung frühzeitig ins Boot zu nehmen, statt sie vor vollendete Tatsachen zu stellen. Ist der Widerstandswille durch missliebige Maßnahmen des Arbeitgebers erst einmal geweckt, kann dies Blockaden provozieren. Geben die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats es her, könnte ein Projekt auch einmal scheitern und Sie haben vergebens Geld investiert. Information darf jedoch keine Einbahnstraße sein. Zur „vertrauensvollen Zusammenarbeit” gehört auch, dass der Betriebsrat Sie über die Befindlichkeiten auf der Arbeitnehmerseite auf dem Laufenden hält. Das trägt dazu bei, dass Sie Ihre Vorhaben richtig einschätzen können.
Ideal ist es, wenn auch die Führungskräfte diese Linie der Geschäftsführung mittragen. Achten Sie jedoch darauf, dass nicht jeder mit jedem interne Informationen austauscht. Die typischen Ansprechpartner sind die Geschäftsführung, eventuell die Personalleitung, auf der einen und der Betriebsratsvorsitzende auf der anderen Seite. Jeder Austausch darüber hinaus sollte im Einvernehmen mit der jeweiligen „Heeresleitung” stattfinden.
Betriebsratsseminare gehören dazu
Der Betriebsrat ist kraft Gesetzes an zahlreichen Entscheidungen beteiligt. Kluge Unternehmen sorgen dafür, dass ihre Mitarbeitervertreter inhaltlich auf Augenhöhe mitreden können. Sie genehmigen fachlich erforderliche Fortbildungen, auch wenn das zunächst Arbeitszeit und Geld kostet. Auf diese Weise lassen sich im Idealfall Vorurteile abbauen und die Zustimmung im Betriebsratsgremium beschleunigen. Ein Bezug zu den Vorhaben der Geschäftsführung muss jedoch gegeben sein. Nicht alles, was der Betriebsrat auf die Seminar-Wunschliste setzt, müssen Sie auch genehmigen.
Den Betriebsrat zu „kaufen” ist ein Tabu
Es mag zunächst verlockend erscheinen, den Betriebsrat in kritischen Situationen auf seiner Seite zu wissen. Manche Arbeitgeber sind dafür auch bereit zu „investieren”: Eine Gehaltszulage hier, ein Dienstwagen dort, wo es eigentlich nicht dem Standard entspricht. Auf diese Weise sollen „verständnisvolle” Betriebsräte herangezogen werden. Doch Vorsicht: Bestechung ist eine Straftat.