Gemeinsames Girokonto: Hört beim Geld die Liebe auf?
Paare haben oft ein gemeinsames Girokonto. Das erleichtert den Alltag – birgt aber auch Risiken. Beispielsweise, wenn einer der Partner das Konto leerräumt und der andere dafür haftet.
Hat man sich dafür entschieden, mit einem Menschen zusammenzuleben, dann teilt man nicht nur die Wohnung und den Kühlschrank, sondern oft auch das Girokonto. Schließlich ist es leichter, gemeinsame Zahlungen von einem Konto zu begleichen, als ständig Geld hin und her zu überweisen.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten eines Girokontos: eine Und- und eine Oder-Variante. Wenn sich ein Paar für das Und-Konto entscheidet, müssen alle Transaktionen von beiden genehmigt werden. Das heißt, Schecks oder Überweisungen müssen beide Partner unterschreiben. Sie bekommen keine Karte für elektronisches Bezahlen oder Geldabheben am Automaten. Vorteil: Es kann nicht einer der Partner das Konto leerräumen.
Bei der Oder-Variante muss man seinen Partner gut genug kennen und ihm vertrauen, dass er mit dem Geld genauso verantwortlich umgeht wie man selbst. Denn bei diesem Konto bekommt jeder der Partner eine passende girocard sowie gegebenenfalls eine Kreditkarte. Und es reicht jeweils die Unterschrift eines Partners aus, um Geld abzuheben oder zu überweisen. Im schlimmsten Fall könnte also der eine das Konto überziehen – und der andere haftet dafür. Allerdings: Ein Kredit zulasten des Oder-Kontos oder gar dessen Kündigung sind nur gemeinschaftlich möglich.
Wer seinem Partner nicht voll vertraut, kann eine weitere Alternative wählen. Dabei behält jeder sein eigenes Girokonto, aber beide Partner räumen sich gegenseitig dafür Vollmachten ein. Sie können im Zweifelsfall ganz schnell widerrufen werden.