Augen auf beim Gebrauchtimmobilienkauf!
Wer ein neues Eigenheim kaufen will, muss bei der heutigen Marktlage tief in die Tasche greifen. Secondhand hat häufig einen besonderen Charme und ist außerdem noch preiswerter. Weiterer Vorteil von bereits genutzten Immobilien: Man kann sie im fertigen Zustand besichtigen und eventuell früher einziehen. Doch Vorsicht: Mit dem reinen Kaufpreis ist es nicht getan. Dazu kommen, zusätzlich zu den üblichen Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklergebühren, die Aufwände für Renovierungen und Umbauten.
Nicht jeder Verkäufer informiert die Interessenten über alle Mängel des Hauses bzw. der Wohnung. Genau hinsehen heißt daher die Devise. Denn nach der Übergabe des Objekts können Sie keine Ansprüche mehr gegen den Verkäufer mehr geltend machen. Nach dem Grundsatz „Gekauft wie gesehen“ wird bei dem Kauf von Gebrauchtimmobilien die Gewährleistung regelmäßig ausgeschlossen. Zwar ist der Verkäufer verpflichtet, ihm bekannte Mängel zu offenbaren, aber manchmal kennt er auch nicht alle Tücken des Objekts oder schlimmstenfalls verschweigt er sie. Scheuen Sie sich daher nicht, zum Besichtigungstermin einen Experten mitzunehmen, idealerweise einen Bausachverständigen. Auf diese Weise können Sie erforderliche Mehrkosten ermitteln und gleich in die Finanzierungsplanung einfließen lassen. Lassen sich bei gravierenden Mängel die Folgekosten nicht abschätzen, heißt es Abstand nehmen vom Kauf, so sehr Sie sich auch in Haus oder Wohnung verliebt haben.