Es bringt finanzielle Vorteile, wenn Sie später in Rente gehen
Längst nicht alle Arbeitnehmer träumen davon, vorzeitig in Rente zu gehen. Es gibt auch Menschen, die länger arbeiten, als sie eigentlich müssten. Die Rentenkasse belohnt dies mit einem ordentlichen Zuschlag.
„Der Kollege hat es gut! Er darf jetzt in den wohlverdienten Ruhestand gehen.“ Die meisten Beschäftigten freuen sich auf ihr Rentnerdasein. Viele nehmen sogar Abschläge bei der Rente in Kauf, um früher aussteigen zu können. Für andere gilt das Gegenteil. Sie fühlen sich noch fit und haben Freude an ihrer Arbeit. Warum also nicht länger im Job bleiben, zumal es später dafür mehr Rente gibt.
Das haben Sie davon
Für jeden Monat, den Sie länger als gesetzlich vorgeschrieben arbeiten, erhöht sich Ihre Rente um 0,5 Prozent. Ein Extrajahr als Arbeitnehmer bringt bei den Altersbezügen einen Aufschlag von 6 Prozent – und das ein Leben lang. Zusätzlich steigt die gesetzliche Rente, weil länger Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden.
Rechtliche Einschränkungen prüfen
Schauen Sie zuerst in Ihren Arbeitsvertrag. Steht dort ein Höchstalter, bis zu dem Sie arbeiten dürfen? Sind Sie und Ihr Chef sich einig, dass Sie länger auf der Gehaltsliste bleiben, sollte eine solche Klausel kein Problem sein – Sie treffen eine neue individuelle Vereinbarung. Manchmal enthalten aber Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Altersgrenzen. Dann sollten Sie sich bei der Gewerkschaft und dem Betriebsrat erkundigen, ob oder in welchen Fällen es Ausnahmen gibt. Rechtlich ist in diesem Bereich derzeit vieles im Umbruch, weil immer wieder Arbeitnehmer gegen solche Regelungen klagen.
Rat Dritter einholen
Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung von der Deutschen Rentenversicherung beraten. Dort erfahren Sie, wie sich die Zuschläge und die zusätzlichen Beiträge auf die künftige Rentenhöhe auswirken werden. Genauso wichtig ist der Besuch bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Denn je später man in Rente geht, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Altersbezüge.