So fordern Fondsanleger doppelt gezahlte Steuern zurück
Wer jenseits der deutschen Grenze investiert, zahlt in manchen Fällen doppelt Steuern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich das zu viel gezahlte Geld zurückholen.
Viele Deutsche legen einen Teil Ihres Geldes im Ausland an. Sie erhoffen sich dort gute Erträge und wollen ihr Vermögen breit streuen. Besonders beliebt sind internationale Aktienfonds. Sie erkennen ausländische Fonds an der ISIN, der zwölfstelligen Wertpapierkennnummer. Bei ihr steht am Anfang nicht das Länderkennzeichen „DE“, sondern ein anderes Kürzel. Werden die Erträge dem Investmentfonds sofort wieder gutgeschrieben, spricht man von einem thesaurierenden Fonds. Haben Sie eine solche Anlage in Ihrem Depot, sollten Sie die steuerlichen Besonderheiten kennen, um nicht zu viel Steuern zu zahlen.
Ausländische thesaurierende Fonds führen keine Abgeltungsteuer an die deutschen Finanzbehörden ab. Deswegen müssen Sie als Anleger die erzielten, aber nicht ausgeschütteten Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dazu erhalten Sie vom Fonds oder von Ihrem depotführenden Kreditinstitut in Deutschland einmal jährlich eine Bescheinigung. Die zeigt Ihnen, welche Beträge Sie wo in der Anlage KAP und der Anlage AUS Ihrer Steuererklärung eintragen müssen.
So werden Sie nicht doppelt besteuert
Verkaufen Sie den thesaurierenden Auslandsfonds nach einiger Zeit mit Gewinn, zieht Ihre deutsche Depotbank die 25-prozentige Abgeltungsteuer von diesem Gewinn ab. Sie bekommen nur die Differenz ausgezahlt. Da die thesaurierten Erträge den Anteilspreis des Fonds erhöht haben, wird beim Verkauf faktisch die Steuer auch auf alle Erträge einbehalten, die während der Haltedauer des Fonds aufgelaufen sind. Somit würden die erzielten Erträge dann doppelt besteuert. Sie können erreichen, dass diese Steuern mit der beim Verkauf berechneten Steuer verrechnet werden. Dazu müssen Sie dem Finanzamt lückenlos nachweisen können, dass Sie die laufenden Erträge jedes Jahr angegeben und versteuert haben. Bewahren Sie deshalb alle Ihre thesaurierenden Auslandsfonds betreffenden Depotabrechnungen, Steuererklärungen und alle Steuerbescheide gut auf.
Einfacher mit Ertragsausschüttung
Schütten ausländische Fonds ihre Erträge aus, entsteht dieses Problem nicht. Die Ausschüttung wird dann von der deutschen Depotbank der Quellensteuer unterworfen. Der Preis eines Fondsanteils fällt im Zeitpunkt der jährlichen Ertragsausschüttung entsprechend. Bei einem Verkauf der Anteile kann es deshalb nicht zu einer doppelten Belastung mit Einkommensteuer kommen.