Versicherungsschutz vor dem Umzug regeln

Bei einem Umzug sind Helfer nicht automatisch versichert, wenn sie Dritten einen Schaden zufügen. Lies hier, wie die Rechtslage ist und wie du für Schutz sorgen kannst.

Ob es nun der Studienbeginn oder der Antritt eines neuen Jobs ist: Wenn sich so etwas ankündigt, bedeutet das meistens Umzug. Eigentlich ein Grund zur Freude: neue Stadt, vieles zu entdecken, neue Bekanntschaften machen. Wenn nur nicht die Schlepperei wäre! Aber mit ein paar guten Freunden kann das sogar Spaß machen.

Allerdings kann auch schnell etwas zu Bruch gehen: Eine Kiste rutscht aus den Händen. Das Treppenhaus kriegt Schrammen ab, wenn du mit sperrigen Möbeln um die Ecken musst. Fragt sich nur, wer für den Schaden aufkommt. Freundschaftsdienste sind bei einer Privathaftpflichtversicherung nicht automatisch versichert, da du freiwillige Helfer nicht in Haftung nehmen kannst. Man spricht auch von einem stillschweigenden Haftungsausschluss.

Damit es zu keinem Stress im Bekannten- oder Freundeskreis kommt, weil ein Helfer einen Schaden an deinem Eigentum verursacht, bieten viele Privathaftpflichtversicherer eine Deckungserweiterung um solche Gefälligkeitshandlungen an. Ideal ist also, wenn dein Helfer über eine solche Police verfügt. Für Schäden am Treppenhaus kommt deine Privathaftpflichtversicherung auf, da du einen Schaden am Eigentum deines Vermieters verursacht hast.