Mündelsichere Geldanlage – was ist das?
Wer als gesetzlicher Betreuer, früher Vormund, eingesetzt ist, muss sich gegebenenfalls um die Geldanlage des Betreuten kümmern. Sie muss laut Gesetz sicher sein. Eine Einzahlung aufs Sparbuch bringt jedoch unter Umständen nicht ausreichend Rendite.
Alter, Krankheit, Behinderung – das können Gründe dafür sein, dass ein Mensch nicht mehr allein geschäftsfähig ist. Er wird dann unter gesetzliche Betreuung gestellt. Sein Betreuer, früher Vormund, kann jemand sein, der hauptberuflich andere Menschen betreut. Oft sind es jedoch Familienangehörige, die diese Betreuung übernehmen. Wer einen anderen betreut, muss sich um viele Dinge kümmern, gegebenenfalls auch um die Geldanlage. Sie muss laut Gesetz mündelsicher sein, hochspekulative Anlageformen sind somit tabu. Wer aber als Betreuer denkt, es sei ausreichend, das Geld auf dem Sparbuch einzuzahlen, liegt falsch: Zwar muss das Vermögen so sicher wie möglich investiert sein, es soll dabei aber trotzdem eine gute Rendite bringen. Darum regelt Paragraf 1807 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), dass unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden inländischer Grundstücke, festverzinsliche Bundeswertpapiere und Papiere deutscher Bundesländer, Pfandbriefe und Kommunalobligationen, die von der Bundesregierung als mündelsicher eingestuft sind, als Anlageform infrage kommen. Betreuer müssen also das Vermögen nicht nur erhalten, sondern es möglichst auch vermehren. Professionelle Betreuer stehen diesbezüglich gegenüber dem Betreuten in der Haftung. Bei Laienbetreuern beziehungsweise Familienangehörigen kann das gegebenenfalls auch der Fall sein. Darum sollte, wer für Freunde oder einen Verwandten die finanzielle Betreuung übernimmt, sich bei einem spezialisierten Juristen zur Haftungsfrage informieren. Zum Thema mündelsichere Geldanlage berät Sie Ihr Sparkassenberater.