Vorgestellt: der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Eine berufliche Fortbildung, die zugeschnitten ist auf die jeweilige Person und die von der Agentur für Arbeit bezahlt wird, das klingt gut. Lesen Sie hier mehr zum Bildungsgutschein.

Ohne berufliche Weiterbildung kommt heute kein Arbeitnehmer mehr weiter. Damit auch Arbeitslose, Geringqualifizierte und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss fit für den Arbeitsmarkt werden oder bleiben, fördert die Agentur für Arbeit berufliche Fortbildungen mit einer speziellen Maßnahme.

Der Bildungsgutschein ist in erster Linie gedacht …

  • … für die berufliche Eingliederung von Arbeitnehmern bei Arbeitslosigkeit
  • … für die Abwendung einer konkret drohenden Arbeitslosigkeit
  • … bei anerkannter Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses

Die Agentur für Arbeit prüft in einem Beratungsgespräch, ob ein individueller Qualifizierungsbedarf besteht und welche Fortbildung geeignet ist, die Lücke zu füllen.

Das Besondere am Bildungsgutschein ist …

  • … dass das Arbeitslosengeld während der Fortbildungszeit weitergezahlt wird
  • … dass die Arbeitsagentur nicht nur die Lehrgangskosten übernimmt, sondern
  • … dass dies auch für die Aufwendung für Fahrten, die auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern gilt

Das steht im Bildungsgutschein

  • das Bildungsziel
  • die zum Erreichen dieses Ziels erforderliche Dauer
  • der regionale Geltungsbereich
  • die Gültigkeitsdauer (von längstens drei Monaten)

Wer einen Bildungsgutschein erhalten hat, kann ihn bei einem zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber die Maßnahme muss auch für die Weiterbildung zugelassen sein. Der Bildungsgutschein verfällt, wenn der Empfänger ihn nicht in der genannten Frist einlöst.