Kurz erklärt: Überschussbeteiligung

Meist zum Ende des Jahres legt die Lebensversicherung die Überschussbeteiligung fest, die im folgenden Jahr dem Vertrag gutgeschrieben wird. Lesen Sie, was sich hinter diesem Begriff verbirgt.

Wie entstehen die Überschüsse?
Die Gesamtverzinsung der Sparbeiträge Ihrer Lebensversicherung setzt sich aus dem Garantiezins (auch Höchstrechnungszins genannt) und der Überschussbeteiligung zusammen. Seit 2015 beläuft sich der Garantiezins auf 1,25 Prozent jährlich. Ihr Lebensversicherer ist gesetzlich verpflichtet, vorsichtig zu kalkulieren. Hierdurch entstehen Überschüsse. Bringt z. B. die Kapitalanlage mehr ein, als das für die garantierte Verzinsung Ihres Sparanteils notwendig ist, führt dies zu Überschüssen.

Gibt es weitere Quellen für Überschüsse?
Zu einem guten Kostenergebnis kommt es zum Beispiel dann, wenn das Unternehmen sparsam gewirtschaftet hat.
Neben dem Erfolg am Kapitalmarkt können auch der Risiko- und der Kostengewinn für weitere Überschüsse bei einem Lebensversicherer sorgen. Zu einem guten Risikoergebnis kommt es beispielsweise dann, wenn weniger vorzeitige Versicherungsfälle eingetreten sind als kalkuliert. Ein vorzeitiger Versicherungsfall tritt zum Beispiel auf, wenn der Versicherte vor Ende der vereinbarten Laufzeit verstirbt. Dann wird die Lebensversicherung dem Begünstigten im Regelfall die vereinbarte Versicherungssumme auszahlen.
Die Versicherungsgesellschaft legt einmal jährlich fest, in welchem Maß sie die Versicherten an ihren Überschüssen beteiligt – die Fachleute sprechen von der „laufenden Überschussbeteiligung“. Sie hat dabei die komplexen gesetzlichen Vorschriften zu beachten. So muss jeder Versicherungsvertrag angemessen an den Überschüssen beteiligt werden. Gleichzeitig unterliegt der Lebensversicherer bei dieser Entscheidung einer strengen staatlichen Aufsicht. Eine einmal zugeteilte laufende Überschussbeteiligung ist dem Versicherten im weiteren Vertragsverlauf sicher und kann nicht mehr gekürzt werden.

Was ist ein Schlussüberschuss?
Der Lebensversicherer muss die laufenden Überschüsse dem Vertrag nicht vollständig gutschreiben. Er kann einen Teil zunächst zurücklegen und beispielsweise zum Aufbau eines Sicherheitspuffers für schlechte Zeiten am Kapitalmarkt nutzen. Daran werden die Kunden zu einem späteren Zeitpunkt beteiligt. Dieser sogenannte Schlussüberschuss wird ausgezahlt, wenn der Versicherungsvertrag regulär beendet wird.