Schon Arztbesuche oder Elternabende in der Schule können für Patchworkfamilien kompliziert werden. Namens- und Erbrecht sind in diesen Konstellationen ohne Experte kaum zu bewältigen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.
Wer sich heute scheiden lässt, bleibt selten bis zum Lebensende allein. Oft findet man einen neuen Partner – und zieht mit ihm und möglicherweise auch mit den Kindern aus erster Ehe zusammen. Ist das Paar jung genug, kommen vielleicht noch gemeinsame Kinder dazu. Doch selbst wenn die Erwachsenen alle Kinder gleich lieben und auch gleich behandeln, so gibt es zwischen ihnen doch große Unterschiede:
Beispiel 1: der Elternabend in der Schule. Natürlich darf der neue Partner zum Elternabend in der Schule gehen. Sobald es aber darum geht, Entscheidungen zu treffen, ist er außen vor. Denn geht es um die Zukunft des Kindes, dürfen nur die entscheiden, die das Sorgerecht haben. Das ist in der Regel ein Elternteil oder es sind beide, wenn sie sich das Sorgerecht teilen. Der neue Partner dürfte nur dann eine Entscheidung fällen, wenn er die Kinder des anderen adoptiert hätte.
Beispiel 2: der Arztbesuch. Der neue Partner des Vaters oder der Mutter darf mit dem Kind zum Arzt gehen, aber die Zustimmung zu einer Behandlung darf nur der Sorgeberechtigte geben. Teilen sich die Eltern das Sorgerecht, müssen beide der Behandlung zustimmen. Werden sie sich nicht einig, muss im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.
Beispiel 3: die kleinen Probleme des Alltags. Der neue Partner darf bei Fragen des Alltags ein Machtwort sprechen: „Du hast genug Zeit am Computer verbracht“ oder „Zeit fürs Bett!“ ist erlaubt – auch ohne Sorgerecht.
Beispiel 4: die Frage des Nachnamens. Theoretisch kann es in einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern vier unterschiedliche Nachnamen geben: Die Mutter kann nach der Scheidung ihren Mädchennamen annehmen. Sie bringt ihr Kind aus erster Ehe mit, das den Familiennamen trägt. Der Vater hatte in erster Ehe einen anderen Nachnamen als seine Frau. Er bringt ein Kind aus erster Ehe mit, das den Nachnamen seiner Frau hat. Heiraten die beiden neuen Partner, können die minderjährigen Kinder leicht den Namen wechseln.
Beispiel 5: die Adoptionsfrage. Einfacher wird der Alltag in der Patchworkfamilie, wenn die neuen Partner die Kinder adoptieren. Aber bei der sogenannten Volladoption verlieren die Kinder die bestehenden Verwandtschaften, also die zum geschiedenen leiblichen Elternteil sowie zu den Tanten, Onkeln, Cousins, Cousinen und Großeltern von dieser Seite. Dafür bekämen sie neue Verwandte, nämlich vom Adoptivvater oder von der Adoptivmutter. Doch damit der neue Partner überhaupt die Kinder adoptieren darf, muss der geschiedene Elternteil dem zustimmen.
Beispiel 6: die Erbenfrage. Heiraten die neuen Partner nicht, erben im Falle eines Todes nur die jeweils leiblichen Kinder. Sind die neuen Partner verheiratet, erben im Todesfall des einen der überlebende Partner sowie die leiblichen Kinder. Nach einer Adoption erben die leiblichen Kinder und die adoptierten Kinder gleichberechtigt. Und schließlich ließe sich auch per Testament festlegen, wer erben soll. Da aber speziell in Patchworkfamilien die Erbenfrage oft sehr komplex ist, sollte man dazu einen Rechtsanwalt befragen. |