Arbeitsrecht: was tun bei einer Abmahnung?
Eine Abmahnung im Job ist eine ernst zu nehmende Angelegenheit. Häufig ist sie der erste Schritt zur Kündigung. Handeln Sie überlegt, wenn Sie abgemahnt werden.
Ihr Chef wirft Ihnen vor, dass Sie Ihre Arbeit nicht richtig gemacht haben und dass das Unternehmen möglicherweise dadurch Schaden genommen hat. Er spricht Ihnen eine förmliche Abmahnung aus. Doch wann ist eine Abmahnung wirksam? Welche Folgen kann sie haben? Und wie sollten Sie sich jetzt verhalten?
Das muss eine Abmahnung enthalten, um wirksam zu sein
- Der Arbeitgeber rügt die Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten
- Die Pflichtverletzung muss konkret benannt sein
- Er weist auf arbeitsrechtliche Konsequenzen im Wiederholungsfall hin, insbesondere die Kündigung
- Die Abmahnung muss innerhalb einer angemessenen Frist ausgesprochen werden
Von Ermahnung bis zur Drohung
Mit einer Abmahnung hält sich ein Arbeitgeber alle Türen offen. Vielleicht will er Ihnen nur einen Warnschuss verpassen, Sie aber weiter beschäftigen. Oder er will Sie entlassen. Ohne eine förmliche Abmahnung kann er das kaum tun. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss vor fast allen verhaltensbedingten Kündigungen eine Abmahnung ausgesprochen worden sein. Auf sie kann ein Arbeitgeber nur bei besonders schweren Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Unterschlagung verzichten.
So können Sie reagieren
Bestätigen Sie allenfalls den Erhalt, jedoch niemals den Inhalt der Abmahnung. Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Prüfen Sie zeitnah, was an den Anschuldigungen dran ist. Legt man Ihnen zum Beispiel zur Last, nicht termingerecht gearbeitet zu haben? Dann dokumentieren Sie die anderen Aufgaben, die gleichzeitig erledigt werden mussten. Das kann wichtig sein, fall es zu einem Prozess kommt. Sie halten die Abmahnung für ungerechtfertigt oder unverhältnismäßig? Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:
- Sie lassen einen Widerspruch bzw. eine Gegendarstellung in die Personalakte aufnehmen
- Sie beschweren sich beim Betriebsrat
- Sie verklagen Ihren Arbeitgeber auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Allerdings würde ein Gang vor das Gericht das Arbeits- und Vertrauensverhältnis schwer belasten
Eine andere, jedoch riskante Strategie: Sie unternehmen zunächst nichts. Denn Sie sind davon überzeugt, dass die Abmahnung aus förmlichen oder inhaltlichen Gründen nicht haltbar ist. Bei einer späteren Kündigung hätte der Arbeitgeber es schwer, wenn er sich auf eine ungerechtfertigte Abmahnung beruft. Der Kündigung wäre womöglich der Boden entzogen. Am besten lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben.