Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich auch für Azubis
In vielen Betrieben haben Beschäftigte und Azubis Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (vL). Das sind tariflich oder betrieblich vereinbarte Zahlungen des Arbeitgebers an die Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt bzw. zur Ausbildungsvergütung. Das können bis zu 40 Euro monatlich sein. Auf dieses Geld solltest du auf keinen Fall verzichten, auch wenn du heute schon weißt, dass du den Betrieb nach Ende der Ausbildung verlassen wirst. Denn einen vL-Vertrag kann man zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen. Aber auch wenn du nach der Ausbildung studieren möchtest, lohnt es sich, mit dem vL-Sparen zu beginnen.
Wichtig zu wissen: Ein vL-Vertrag läuft in der Regel über sieben Jahre. Sechs Jahre wird eingezahlt, im siebten Jahr ruht er, danach kannst du über das angesparte Geld verfügen. Entscheide dich zunächst, wie du das Geld anlegen möchtest. Banksparplan, Fondssparplan oder Bausparvertrag – jede Anlageform hat ihre Besonderheiten. Bei manchen hast du Anspruch auf eine staatliche Förderung, zum Beispiel in Form einer Arbeitnehmersparzulage oder einer Wohnungsbauprämie. Bei einem Banksparplan kannst du mit einem festen Zinssatz rechnen. Ein Fondssparplan auf Aktien bietet höhere Renditechancen, beinhaltet jedoch auch ein Verlustrisiko. Bei einem Bausparvertrag legst du dich im Vorfeld fest, bis zu welcher Höhe du Geld ansparen willst.
Wenn du nach der Ausbildung keine vL mehr erhältst, zum Beispiel weil du studierst oder weil dein neuer Chef nichts zahlt, hast du in Abhängigkeit von deinem Vertrag folgende Möglichkeiten: Du zahlst die monatlichen Raten aus eigener Tasche weiter, du reduzierst die Zahlung oder setzt sie aus.
Zugegeben, bei vermögenswirksamen Leistungen muss man auf ein paar Dinge achten. Aber das sollte kein Grund sein, dieses zusätzliche Geld nicht mitzunehmen. Wenn es um die passende Anlageform geht, beraten dich unsere Experten.