Wissenswertes rund um den Arztbesuch

Niemand geht gerne zum Arzt. Aber manchmal muss es besonders schnell gehen. Wie verhält man sich in solch einem Fall – und wo bekommt man Hilfe? In diesem Artikel erfahren Sie allerlei rund um das Thema Arztbesuch.

In der Großstadt ist das nächste Krankenhaus nicht weit. Wer allein lebt und nicht auf den Krankenwagen warten möchte, ruft zur Not ein Taxi und lässt sich chauffieren. Schwieriger ist die Situation auf dem Land, wenn das nächste Krankenhaus 20 Kilometer oder weiter entfernt ist – vor allem dann, wenn man als Laie nicht abschätzen kann, ob man wirklich ins Krankenhaus muss oder ob nicht doch vielleicht ein Hausmittelchen anschlagen könnte. Hilfe gibt es in diesen Situationen unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116 117. Dort wird man nachts oder am Wochenende mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen verbunden und zu Medizinischen Diensten weitergeleitet. Der Anruf ist kostenlos. Allerdings ist der Bereitschaftsdienst je nach Region unterschiedlich organisiert. Informieren Sie sich im Internet, was Sie in Ihrer Region erwarten dürfen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst heißt in einigen Bundesländern auch Notdienst oder Notfalldienst.

Wichtig: Verwechseln Sie den Notfalldienst nicht mit dem Rettungsdienst! Bei einer lebensgefährlichen Situation, beispielsweise einem Herzinfarkt, einem Schlaganfall oder einem Unfall, müssen Sie über die 112 Hilfe rufen.

Wenn’s nicht ganz so dringend ist
Wenn Sie kein Notfall sind, sondern einfach nur einen Termin beim Facharzt benötigen, hilft Ihnen übrigens seit Anfang 2016 die Kassenärztliche Vereinigung oder Ihre Krankenkasse weiter. Bisher war es nämlich so, dass Sie auf einen Facharzttermin manchmal Monate warten mussten. Jetzt gibt es Terminservicestellen, die Ihnen im Regelfall innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Orthopäden, Neurologen oder Kardiologen besorgen. Dann sind Sie zwar möglicherweise nicht bei Ihrem Wunschdoktor, aber immerhin bei einem Facharzt. Damit Sie den Service in Anspruch nehmen können, muss der Hausarzt eine entsprechende Überweisung ausgestellt haben, aus der die Dringlichkeit hervorgeht. Bekommen Sie einen Termin vermittelt, muss dieser wahrgenommen werden. Entfernungen gelten als zumutbar, wenn sie der Faustregel „Weg zum nächstmöglichen Facharzt plus 30 Minuten in öffentlichen Verkehrsmitteln“ entsprechen, heißt es bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In Einzelfällen sind auch längere Strecken zumutbar. Welche Kassenärztliche Vereinigung für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.

Wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können
Können Sie an dem Termin nicht, den die Kassenärztliche Vereinigung für Sie gefunden hat, müssen Sie dort und beim Facharzt absagen. Dann allerdings muss Ihnen kein Alternativtermin mehr angeboten werden. Ausnahme: Sie sagen schon an dem Tag ab, an dem Ihnen der Termin genannt wird.

In einigen Praxen wird Patienten ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt, wenn der Patient den Termin vergessen hat oder kurzfristig absagt. Die Gerichte sind sich uneins darüber, ob das rechtens ist oder nicht. Einigkeit herrscht nur insofern, als zwischen Arzt und Patienten im Voraus eine entsprechende Vereinbarung geschlossen worden sein muss, damit in einem solchen Fall Geld verlangt werden kann. Darum gilt grundsätzlich: Sagen Sie Arzttermine so früh wie möglich ab, wenn Sie sie nicht wahrnehmen können. Erhalten Sie ungerechtfertigt eine Rechnung über ein Ausfallhonorar, sollten Sie einen Rechtsanwalt um Rat fragen.