Altersgerecht umbauen – mit Hilfe vom Staat
Nur wenige Wohnungen sind für die Bedürfnisse älterer Menschen gerüstet. Doch es gibt staatliche Unterstützung für den altersgerechten Umbau. Wir stellen zwei Programme vor.
Wer möchte nicht in seiner vertrauten Umgebung alt werden und sich möglichst lange selbst versorgen? Ein barrierearmes oder sogar barrierefreies Zuhause ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Kümmern Sie sich frühzeitig darum und warten Sie nicht, bis das Thema akut wird.
Checkliste für barrierearmes Wohnen
- Stufenfreier Zugang zur Wohnung
- Handläufe im Treppenhaus
- Breite, für Gehwagen geeignete Flure
- Bad mit ausreichender Bewegungsfreiheit
- Bodengleiche Dusche
- Leicht erreichbare Steckdosen, Fenstergriffe etc.
Zwei KfW-Programme für altersgerechtes Umbauen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ermöglicht mit dem Programm 159 zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für altersgerechtes Umbauen. Aktuell liegt der Zinssatz bei 0,75 Prozent. Im Rahmen dieses Programms sind auch bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz möglich. Die KfW empfiehlt, vor Beginn der Baumaßnahmen einen Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen. Eine Übersicht von Gutachtern finden Sie unter anderem hier. Die KfW gewährt Kredite aus dem Programm 159 ausschließlich über Sparkassen, Banken und Versicherungen. Stellen Sie Ihren Antrag gemeinsam mit uns, bevor Sie mit dem Umbauvorhaben beginnen. Der Zinssatz wird nach Genehmigung wahlweise für die ersten fünf oder zehn Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben.
Alternativ bietet die KfW mit dem Programm 455 einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Für Maßnahmen nach dem Standard „Altersgerechtes Haus“ gibt es 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 6.250 Euro je Wohneinheit. Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren werden mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 5.000 Euro je Wohneinheit bezuschusst.
Auch Mieter werden unterstützt
Eigenheimbesitzer können selbst entscheiden, was sie in den eigenen vier Wänden ein- und umbauen möchten. Mieter brauchen die Zustimmung ihres Vermieters. Er darf sie aber nur verweigern, wenn Interessen anderer Mieter entgegenstehen. Das dürfte bei Umbauten innerhalb der Wohnung die Ausnahme sein. Allerdings kann der Vermieter verlangen, dass der Bewohner die Umbauten nach dem Ende des Mietverhältnisses rückgängig macht.
Sie interessieren sich für eins der beiden KfW-Programme für altersgerechtes Umbauen? Wir beraten Sie gern.