So funktioniert Wohn-Riester

Mit der Riester-Rente will der Staat die Altersvorsorge stärken. Für diejenigen, die auf die eigene Immobilie setzen, gibt es Wohn-Riester. Wir stellen Ihnen diese Form der Förderung näher vor.

Miete ade. Wohneigentum, das Sie bis zum Ruhestand abgezahlt haben, ist eine gute Altersvorsorge. Das erkennt Vater Staat an und unterstützt Sie mit Wohn-Riester bei

  • einem Riester-Bausparvertrag,
  • dem Kauf oder Bau einer Immobilie auf Kredit,
  • einer Finanzierung für eine bereits gekaufte Immobilie,
  • der Tilgung einer Restschuld zum Renteneintritt.

Das Schöne: Förderberechtigt sind sehr viele – in der Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige, Menschen in Elternzeit und Empfänger von Arbeitslosengeld I. Außerdem Frührentner, Beamte, Richter und Soldaten. Einkommensgrenzen gelten dabei nicht.

Wohn-Riester wird gleich doppelt gefördert

Die staatliche Förderung erfolgt zum einen in Form einer Zulage. Sie erhalten pro Jahr 154 Euro, wenn Sie jährlich vier Prozent Ihres Brutto-Vorjahreseinkommens in einen Bausparvertrag einzahlen oder für die Tilgung eines Kredits einsetzen. Für jedes ab 2008 geborene Kind kommen für einen Elternteil 300 Euro pro Jahr dazu, bei früheren Geburten immerhin noch 185 Euro. Die Kinderzulagen werden gewährt, solange Kindergeld fließt.
Zusätzlich genießen Sie Steuervorteile während des Berufslebens, weil Sie Ihre Beiträge als Sonderausgaben absetzen können. Wie bei Riester-Verträgen sonst auch müssen Sie die Erträge erst im Ruhestand versteuern. Bei Wohn-Riester besteht der Vorteil aber nicht in Form einer Rente, sondern im mietfreien Wohnen. Dazu hat sich der Gesetzgeber das fiktive Wohnförderkonto ausgedacht. Dort werden die staatlich geförderten Leistungen zur Tilgung Ihrer Baufinanzierung gesammelt und mit jährlich zwei Prozent verzinst. Ab Renteneintritt müssen Sie den auf diesem Wohnförderkonto gesammelten Betrag versteuern.

Vor der Rente schuldenfrei

Seit 2014 können Sie ein bereits aufgebautes Riester-Guthaben aus jedem anderen Riester-Vertrag zum Beispiel auch für den alters- oder behindertengerechten Umbau Ihrer Immobilie einsetzen. Dazu muss ein Sachverständiger die barrierereduzierende Wirkung der geplanten Maßnahme bestätigen. Mit dem angesparten Riester-Guthaben können Eigenheimbesitzer auch kurz vor der Rente ihre Immobilie schuldenfrei machen.
Wichtig zu wissen: Die Wohn-Riester-Förderung gibt es nur für einen selbst genutzten Hauptwohnsitz, also nicht für eine Ferienimmobilie. Ein Verkauf ist zwar möglich, der Erlös muss aber binnen fünf Jahren wieder in eine selbst genutzte Immobilie oder einen neuen Riester-Vertrag investiert werden. Ansonsten müssen Sie bei einer solchen „förderschädlichen Verwendung“ Ihr Wohnförderkonto sofort versteuern.
Wenn Sie „wohnriestern“ möchten oder Fragen zu Ihrem bestehenden Vertrag haben, wenden Sie sich an unsere Berater oder an die LBS. Wir helfen Ihnen, das Maximum für Ihr gefördertes Eigenheim herauszuholen.