Erster Arbeitsvertrag: Darauf kommt es an

Das Bewerbungsgespräch ist gut gelaufen und du hast den Job schon fast in der Tasche. Fehlt nur noch die Unterschrift unter den Arbeitsvertrag. Nimm dir nun die Zeit, das Dokument vorher genau zu lesen. Denn auch als Jobeinsteiger muss man nicht jede Bedingung akzeptieren.

Oft sind Klauseln in Juristendeutsch gehalten. Frage bei einem Arbeitsrechtler nach, wenn du die Bedeutung einer Passage nicht einschätzen kannst. Informationen geben auch Gewerkschaften an ihre Mitglieder.

Das sollte der Arbeitsvertrag enthalten:

Ein Arbeitsvertrag kann zwar mündlich geschlossen werden. Die Schriftform ist aber üblich. Dann wissen beide Parteien, woran sie sind, und haben eine Vorlage, falls es zum Streit kommen sollte. Gesetzliche Grundlage sind insbesondere die Paragrafen 611 bis 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Wird kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, dir die wesentlichen Arbeitsbedingungen spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich mitzuteilen (§ 2 Nachweisgesetz).

Die folgenden Punkte sollten in einem Arbeitsvertrag stehen:

  • Name und Anschrift von dir und deinem künftigen Arbeitgeber
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigungsfristen für beide Seiten
  • Soweit vereinbart, die Befristung. Dann ist für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Kündigung erforderlich.
  • Eine Beschreibung deiner Tätigkeit.
  • Arbeitsort, eventuell mit Angabe der Filiale und einer Klausel für einen möglichen Einsatz an einem anderen Ort
  • Die vereinbarte Arbeitszeit
  • Das Gehalt und eventuelle Sonderzahlungen. Außerdem der Zeitpunkt, zu dem das Gehalt gezahlt wird.
  • Dauer von Probezeit und Urlaub. Üblich ist eine Probezeit von sechs Monaten. Sind zum Urlaub keine Angaben gemacht, gilt das Bundesurlaubsgesetz (24 Tage pro Jahr, gerechnet auf eine Sechstagewoche, also vier Wochen).
  • Gegebenenfalls Hinweise auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
  • Manchmal auch Rückzahlungsklauseln, wenn der Arbeitgeber Kosten für Umzug oder Schulungen übernimmt. So will das Unternehmen verhindern, dass ein Mitarbeiter seine Investitionen „mitnimmt“, ohne eine Gegenleistung in Form einer längeren Arbeitsphase erbracht zu haben.

 

Achte darauf, dass zwei Vertragsexemplare von beiden Parteien unterschrieben werden. Eines bleibt beim Arbeitgeber, das andere erhältst du.

Fazit: Ein genaues Studium des angebotenen Arbeitsvertrags und eventuell eine kurze Bedenkzeit kann dir ein Arbeitgeber nicht zum Vorwurf machen. Schließlich erwartet er auch von dir, dass du in deinem Job gewissenhaft arbeitest.