Tipps für mehr Geld als Azubi

Das Geld fließt während der Ausbildung bekanntermaßen nicht gerade üppig. Besonders wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst, kann es finanziell ganz schön eng werden. Wir stellen die wichtigsten Möglichkeiten vor, die Kasse aufzubessern.

Kindergeld: Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in einer Erstausbildung befindet, hat Anspruch auf Kindergeld. Für das erste und zweite Kind sind das aktuell 190 Euro monatlich, für das dritte Kind 196 und ab dem vierten Kind 221 Euro. Wenn du bei deinen Eltern wohnst, wird das Geld an sie ausgezahlt, da sie für deinen Unterhalt aufkommen. Wohnst du nicht mehr bei ihnen und entstehen deinen Eltern keine Kosten für deinen Unterhalt, bekommen sie weiter das Kindergeld, sind aber verpflichtet, es dir auszuzahlen. Verweigern sie das, kannst du bei der Familienkasse der Arbeitsagentur einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen. Geht der durch, wird dir das Geld direkt überwiesen.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Die BAB gibt es für Azubis, die für ihre erste Ausbildung ausziehen. Über den BAB-Rechner kannst du selbst online ermitteln, mit wie viel Geld du rechnen kannst. Dabei wird sowohl das Einkommen deiner Eltern als auch dein eigenes berücksichtigt. Den Antrag stellst du bei der Arbeitsagentur, bei der du deinen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Denk daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen, denn das Geld wird nicht rückwirkend gezahlt. Warte nicht, bis du alle Dokumente zusammenhast. Du kannst Unterlagen auch nachreichen. In der BAB ist ein pauschaler Zuschuss zur Miete enthalten. Das Geld musst du nicht zurückzahlen.

Bafög: Azubis, die in Betrieben ausgebildet werden, haben keinen Anspruch auf Bafög. Anders, wenn du an einer Berufsfachschule zum Beispiel einen hauswirtschaftlichen oder sozialpflegerischen Beruf lernst. Das Geld musst du nicht zurückzahlen.

Unterhalt von deinen Eltern: Auch während der (ersten) Ausbildung schulden dir deine Eltern Unterhalt. Bekommst du keine staatliche Beihilfe, weil deine Eltern zu viel verdienen, solltest du dich an sie wenden. So unangenehm das auch ist: Im Notfall bleibt dir noch der Klageweg vor Gericht.

Fahrtkosten: Eigentlich sind die Kosten für die Fahrt zur Ausbildungsstelle Sache des Azubis. Anders sieht es aus, wenn du an Orten eingesetzt wirst, die im Ausbildungsvertrag als Ausbildungsort angegeben sind. Dann muss der Ausbildungsbetrieb die Mehrkosten tragen. Was sich immer lohnt: bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat nachfragen, ob eine Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag Zuschüsse zum Fahrtgeld oder ein Jobticket regeln.