Steuerbegriff erklärt: Werbungskosten

Mit Werbung hat der Begriff „Werbungskosten“ nichts zu tun, dafür aber mit Steuern. Gemeint sind „Erwerbungskosten“, nämlich Ausgaben, die ein Arbeitnehmer beim Erwerb seines Einkommens hat. Es geht also um Kosten in Verbindung mit deinem Job, zum Beispiel für die Fahrt zum Arbeitsplatz oder für Berufskleidung. Vereinfacht gesagt: Du kannst Werbungskosten von deinem Bruttoeinkommen abziehen und musst nur den verbleibenden Teil versteuern. Je höher die Werbungskosten, desto größer die Steuerersparnis.

Das sind (die wichtigsten) Werbungskosten

  • Die Fahrt zur Arbeit mit 0,30 Euro je einfachen Entfernungskilometer (also nur der Hinweg und nicht auch noch der Rückweg). Ob du die Strecke zu Fuß, mit den Öffentlichen oder mit dem eigenen Pkw machst, ist egal. Beispiel: Du hast 12 km einfache Strecke zur Arbeit, die du mit dem Rad zurücklegst. Im Jahr kommst du auf 230 Arbeitstage. Dann kannst du 0,30 Euro mal 230 mal 12 angeben, das sind allein dafür 828 Euro.
  • Kosten in Zusammenhang mit Bewerbungen – egal, ob sie erfolgreich waren oder nicht. Dazu zählen auch Ausgaben für Vorbereitungskurse, Porto und Bewerbungsmappen. Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch kannst du angeben, sofern sie das einladende Unternehmen nicht erstattet hat.
  • Umzugskosten, wenn du für den Job in eine andere Stadt ziehen musst.
  • Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften.
  • Ausgaben für ein Arbeitszimmer. Das erkennt das Finanzamt jedoch nur in sehr wenigen Fällen an, etwa wenn ein Arbeitnehmer keinen Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber hat. Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter ist die meiste Zeit bei seinen Kunden unterwegs und die Berichte schreibt er zu Hause.
  • Ausgaben für Fachbücher, Aktentasche oder einen Laptop, die du für den Job gekauft hast.
  • Ausgaben für Berufskleidung. Da ist das Finanzamt allerdings pingelig: Musst du im Büro einen Anzug tragen, kannst du die Kosten dafür nicht angeben. Der Grund: Du könntest den Anzug auch privat nutzen. Was geht, ist ganz spezielle Kleidung nur für den Job, zum Beispiel die Ausgaben für einen Laborkittel.

Was es mit der Pauschale auf sich hat

Vielleicht hast du den Begriff Werbungskostenpauschale schon einmal gehört. Darunter versteht man, dass du auf jeden Fall (also pauschal) Steuern sparst, auch wenn du nicht viele Werbungskosten zusammenbekommst. Der Staat stellt jeden Arbeitnehmer so, als ob er 1.000 Euro Werbungskosten jährlich hätte. Dein zu versteuerndes Einkommen wird von vornherein um die Pauschale gekürzt. Dadurch liegt der monatliche Nettobetrag auf deinem Lohnzettel höher als ohne Werbungskostenpauschale. Kommst du auf mehr als 1.000 Euro Werbungskosten im Jahr, lohnt es sich, die Quittungen zu sammeln. Wenn du anhand der Belege für deine gesamten Werbungskosten nachweisen kannst, dass sie über 1.000 Euro liegen, kannst du diesen höheren Betrag in der Steuererklärung angeben. Die Belege musst du dann auf Nachfrage dem Finanzamt vorlegen können – also: gut aufbewahren!