Rentenlücke zwischen Mann und Frau: was tun?

Frauen erhielten in Deutschland im Jahr 2015 durchschnittlich 814 Euro an monatlichem Renteneinkommen. Männer dagegen brachten 1732 Euro nach Hause. Was hinter diesen Zahlen steckt – und welche Rolle die persönliche Altersvorsorge spielt.

Im Schnitt 53 Prozent weniger Geld haben Frauen im Alter – das ist eine Menge. Ein Blick auf die drei wichtigsten Einkommensquellen im Ruhestand ergibt ein genaueres Bild. In der gesetzlichen Rentenversicherung betrug der Abstand der Renten zwischen Männern und Frauen 45 Prozent. Bei der betrieblichen Altersversorgung war die Lücke mit 60 Prozent am größten. Bei der privaten Altersvorsorge schrumpfte diese Differenz auf 14 Prozent.

Für die Lücke gibt es mehrere Gründe:

  • Frauen sind seltener berufstätig als Männer.
  • Sie arbeiten – besonders als erziehende Mütter – häufig in Teilzeit.
  • Sie unterbrechen ihren Job länger und öfter, besonders für die Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen.
  • Sie arbeiten häufig in schlechter bezahlten Berufen oder verdienen im selben Beruf weniger.
  • Sie haben im Vergleich zu Männern öfter Minijobs ohne Rentenversicherung.

Was können Frauen – und Männer – jetzt tun?

Verheiratete Frauen sollten sich also nicht allein auf ihren Partner verlassen. Sonst laufen Sie Gefahr, im Scheidungsfall in die Altersarmut zu geraten. An den folgenden drei Ansatzpunkten könnten sie aktiv werden:

(1) Sieht ein Paar die Versorgung im Alter als gemeinsames Projekt, kann es sich auf einen Ausgleich einigen. Während sie wegen Kindererziehung oder Pflege zu Hause bleibt, könnte er mit einem Teil seines Verdienstes ihre Altersvorsorge aufstocken bzw. fortführen.

(2) Frauen sollten alle Möglichkeiten nutzen, ihr eigenes finanzielles Standbein im Alter aufzubauen. Das fängt bei den vermögenswirksamen Leistungen an, die als Grundstock für die Altersvorsorge zur Verfügung stehen sollen. Zwar sind das bei Teilzeitbeschäftigten nur geringe Beträge. Aber auch Kleinvieh macht Mist, wie der Volksmund sagt. Das setzt sich bei einem Vertrag für eine betriebliche Altersversorgung fort. Einmal begonnen, lässt sie sich häufig zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen.

(3) Riester-Verträge bieten Beziehern kleinerer Einkommen eine attraktive staatliche Förderung. So kann unter bestimmten Fördervoraussetzungen sogar eine Frau ohne eigenes Einkommen mit einer Einzahlung von 60 Euro jährlich die volle Zulage von 154 Euro erhalten. Für jedes Kind gibt es bis zu 300 Euro Prämie pro Jahr dazu. Wenn die Partner sich einig sind, kann das Geld für den Nachwuchs in der Vertrag der Frau fließen, die ja auch die Erziehung übernimmt.

Sie möchten Ihre Altersvorsorge auf den Prüfstand stellen? Unsere Berater sind gern für Sie da.