Finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Bildung

Es ist eine Win-win-Situation: Durch eine Weiterbildung können Sie sich beruflich kontinuierlich entwickeln. Damit bleiben Sie in Ihrem Job auf dem Stand der Dinge oder qualifizieren sich sogar für verantwortungsvollere Aufgaben. Für den aktuellen oder späteren Arbeitgeber springt wiederum eine Fachkraft heraus, die dank spezifischer Kompetenzen hohe Leistungen erbringen kann. Allen ist klar: Heute ist Stillstand beim beruflichen Wissen ein Rückschritt. Arbeitgeber lehnen Weiterbildungen aber oftmals deshalb ab, weil sie die Kosten nicht tragen wollen.

Mit staatlicher Förderung zum Abschluss

Immerhin: Der Staat springt häufig mit verschiedenen Förderprogrammen ein. So werden viele Weiterentwicklungen ermöglicht. Gering qualifizierte Beschäftigte oder Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen können etwa ihre Fortbildungen von der Arbeitsagentur komplett finanzieren lassen. Bedingung: Am Ende muss ein Berufsabschluss stehen. Eine ähnliche Förderung gibt es für ältere Beschäftigte.

Stipendien zur Weiterbildung

Der Bund bietet außerdem verschiedene Stipendien an. Fachkräfte, die ein Erststudium anstreben, können sich für ein Aufstiegsstipendium bewerben. Mit bis zu 815 Euro im Monat werden sie unterstützt – völlig unabhängig von ihrem Einkommen. Ist ein Studiengang zumindest berufsbegleitend, können jährlich 2.400 Euro für Maßnahmenkosten übernommen werden. Mit dem Weiterbildungsstipendium können Fachkräfte unter 25 Jahren eine fachbezogene oder übergreifende Qualifikation erwerben. Dafür gibt es innerhalb von drei Jahren bis zu 7.200 Euro.

Weitere Förderprogramme

Aber auch nach dem 25. Lebensjahr werden Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Arbeitnehmer, die mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten, können einen Prämiengutschein beantragen. Dieser Gutschein hat einen Wert von maximal 500 Euro. Der Kurs darf allerdings nur 1.000 Euro kosten.
Auf Länderebene gibt es weitere speziellere Förderprogramme. Sie fokussieren unter anderem auf die landwirtschaftliche oder die medizinische Weiterbildung. Andere Angebote, etwa die Bildungsschecks, sind auf bestimmte Bezugsgruppen zugeschnitten.

Geld vom Staat zurückholen

Eine Förderung muss meistens vor dem Beginn der Fortbildungsmaßnahme beantragt werden. Über die Steuer können Sie aber auch später noch an Geld kommen. Die erste Ausbildung wie ein Studium können Sie mit bis zu 6.000 Euro im Jahr geltend machen. Dazu gehören die Kosten von Studiengebühren, Arbeitsmaterialien und Fahrtkosten. Auch das Zweitstudium kann als Werbungskosten anerkannt werden. Darüber werden ebenfalls Beträge für Sprachkurse und Meisterschulen berücksichtigt, wenn sie der Weiterbildung dienen.
Neben den genannten Programmen gibt es noch viele weitere Fördermaßnahmen. Eine ausführliche Recherche lohnt sich. Ein gutes Instrument dafür ist die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.