So kommen Sie an Ihr Geld

eingestellt von Sparkasse Südholstein am 13. Dezember 2017

Bei Mahnverfahren denken viele Menschen zuerst an Unternehmen oder Rechtsanwälte, die Geld eintreiben wollen. Doch auch Privatleuten kann es passieren, dass sie ihren Forderungen hinterherlaufen müssen. Sie haben dann wie eine Firma die Möglichkeit, ein Mahnverfahren zu starten.

 

So läuft ein Mahnverfahren ab

 

Mahnen Sie den Schuldner schriftlich. Setzen Sie ihm dabei eine konkrete Zahlungsfrist. Zahlt er nicht, gerät er in Verzug. Ab dann können Sie Verzugszinsen verlangen. Außerdem dürfen Sie einen Ausgleich für Schäden verlangen, die durch die Zahlungsverzögerung entstanden sind.

Bleibt die Mahnung erfolglos, prüfen Sie, ob der Schuldner überhaupt zahlen kann. Das lässt sich beispielsweise bei Insolvenzbekanntmachungen herausfinden.

Falls der Schuldner nicht offiziell pleite ist, können Sie beim zuständigen Mahngericht ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren einleiten. Dazu brauchen Sie weder einen Anwalt noch eine ausführliche Begründung. Das Formular für einen Mahnbescheid erhalten Sie in jedem größeren Schreibwarenladen oder online hier. Senden Sie das Dokument verschlüsselt und signiert an das Amtsgericht. Alternativ drucken Sie es aus und schicken Sie es per Post. Wichtig: Das Mahngericht prüft nur die formale Richtigkeit. Ob die Ansprüche gerechtfertigt sind, jedoch nicht.

Das Gericht verlangt eine Gebühr, die abhängig von der Höhe der Forderung ist, mindestens aber 32 Euro. Das Geld müssen Sie erst einmal vorstrecken. Der Betrag wird auf Ihre Forderung aufgeschlagen. Denn die Gebühren gehen zulasten des Schuldners.

Die säumige Partei hat nun drei Möglichkeiten:

  • Sie bezahlt die Forderungen und die Gebühren. Damit ist der Fall abgeschlossen.
  • Sie legt Widerspruch ein. Dann geht das Verfahren vor Gericht.
  • Sie reagiert nicht. Dann können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

 

Der Schuldner hat nun zwei Wochen Zeit, zu zahlen oder Einspruch einzulegen. Antwortet er nicht auf die Zustellung des Vollstreckungsbescheids, können Sie den Gerichtsvollzieher auf den Weg schicken. Der kann Wertsachen oder Konten pfänden.