Unromantisch, aber manchmal sinnvoll: der Ehevertrag

eingestellt von Sparkasse Südholstein am 3. April 2018

Nicht alle Ehen enden so, wie sie einst begannen: liebevoll. Um sich selbst und dem Partner bei einer Scheidung Ärger zu ersparen, wäre ein Ehevertrag in einigen Beziehungen sinnvoll. Allerdings ist ein solcher Vertrag nicht jedermanns Sache und er ist auch nicht in jeder Ehe notwendig.

Sie und Ihr Partner verdienen in etwa gleich viel? Dann müssen Sie nicht unbedingt einen Ehevertrag abschließen. Denn sollten Sie sich scheiden lassen, kommt es zum Zugewinnausgleich. Dabei wird vereinfacht gesagt nachgerechnet, wer welche Summe während der Ehe dazugewonnen hat. Derjenige, der mehr hat, muss den anderen daran beteiligen. Wenn aber beide Partner gleich viel verdient haben, muss nichts oder zumindest nicht viel ausgeglichen werden. Und dann ist auch ein Ehevertrag eher unnötig.

Was im Ehevertrag geregelt wird

Einen Ehevertrag schließen Sie also immer dann ab, wenn Sie im Falle einer Scheidung keinen Zugewinnausgleich möchten, so wie ihn das Gesetz regelt. Grundsätzlich gibt es in diesem Fall drei Möglichkeiten, um einen Ehevertrag zu gestalten:

  • Gütertrennung: Bei einer Scheidung wird dann kein Zugewinnausgleich stattfinden. Dieser Güterstand kann sinnvoll sein, wenn einer der Partner eventuell Kinder aus erster Ehe hat. Dann will er im Fall einer weiteren Scheidung sein Vermögen vielleicht nicht durch Zahlungen an den zweiten Expartner schmälern, um den Kindern möglichst viel zu hinterlassen. Auch wenn einer von beiden Partnern Unternehmer ist, kann Gütertrennung sinnvoll sein, um die Firma durch mögliche Ausgleichszahlungen nicht zu ruinieren.
  • Gütergemeinschaft: Dabei wird das gesamte Vermögen Gemeinschaftseigentum, also auch schon das, was jeder Partner vor der Hochzeit hatte. Wer sich für diesen Güterstand interessiert, sollte sich ausführlich beraten lassen, denn die Konsequenzen sind für den Laien oft nicht absehbar.
  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft: In diesem Fall ist der Ehevertrag eine Art Ergänzung zur Zugewinngemeinschaft. Häufig werden so die Unterhaltsregelungen individuell festgelegt, zum Beispiel Zahlungen zeitlich befristet oder ihre Höhe für den Fall der Scheidung individuell festgelegt. Es ist auch möglich, durch einen Vertrag auf Unterhalt völlig zu verzichten. Ähnlich ist es beim Versorgungsausgleich: Bei einer Scheidung werden die Rentenanwartschaften, die die Partner erworben haben, gegeneinander aufgerechnet. Der Partner, der höhere Anwartschaften hat, gibt dem anderen die Hälfte ab – wie beim Zugewinnausgleich. Das ist sinnvoll, wenn ein Partner sich über Jahre der Kindererziehung gewidmet hat und in dieser Zeit keine Rentenanwartschaften erwerben konnte. Dieser sogenannte Versorgungsausgleich kann durch einen Ehevertrag ebenfalls ausgeschlossen werden.

Wie man einen Ehevertrag abschließt

Ein Ehevertrag kann vor, aber auch während der Ehe geschlossen werden. Da er immer individuell an die jeweilige Situation der Betroffenen angepasst sein muss, sollte von Anfang an ein Rechtsanwalt um Rat gefragt werden. Weil ein Ehevertrag weitreichende wirtschaftliche Folgen haben kann, muss er notariell beurkundet werden.