Schaden nach einem Unwetter: Welche Versicherung zahlt?

eingestellt von Sparkasse Südholstein am 16. August 2018

 

Sturm und Starkregen können große Folgen haben: Ein Baum fällt in den Garten und zerschlägt ein Fenster, das Dach wird abgedeckt, am Auto ist durch Hagelkörner ein Blechschaden entstanden. Welche Versicherung springt dann ein?

Schwere Stürme und Starkregen können in wenigen Minuten großen Schaden anrichten. Ein Herbststurm lässt Äste brechen, die auf Dächer und Autos stürzen können. Wird er begleitet von schweren Regenfällen, laufen schnell die Keller voll. Für die Hauseigentümer bedeutet das oft den Ausnahmezustand. Sie müssen nicht nur möglichst schnell den Schaden beheben, sondern auch dafür bezahlen, wenn sie nicht ausreichend versichert sind.

Hausbesitzer schließen darum eine Wohngebäudeversicherung ab. Sie zahlt bei Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschaden. Überschwemmungsschäden können über eine zusätzliche Elementarschadendeckung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mit abgesichert werden. In den allermeisten Fällen ist der Abschluss dieser Zusatzabsicherung unproblematisch. Wohnen Sie in einem Hochrisikogebiet, bedarf es in der Regel einer individuellen Risikoprüfung durch den Versicherer. Dieser kann dann ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

Beim Sturm kommt es auf die Stärke an

Bei Schäden durch Sturm hängt die Eintrittspflicht des Versicherers maßgeblich von der Windstärke ab: Ab Windstärke 8 spricht man von einem Sturm. Das entspricht einer Geschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern. Wenn bei einer geringeren Windstärke ein Ast ein Loch in Ihr Dach schlägt, müssen Sie gegebenenfalls selbst für den Schaden aufkommen. Es sei denn, dass es zu lokalen Windspitzen über Windstärke 8 gekommen ist. Sie treten häufig in Zusammenhang mit Gewittern auf. Dann sind ähnliche Sturmschäden in der Nachbarschaft zu beobachten.

Schlägt der Ast nicht nur ein Loch ins Dach, sondern kracht auch noch auf die Glasplatte des Wohnzimmertisches, ist nicht mehr die Wohngebäudeversicherung Ihr Ansprechpartner, sondern die Hausratversicherung. Sie zahlt bei Schäden im Haus.

Wenn der Sturm Ihren Baum entwurzelt und dieser den Garten des Nachbarn verwüstet, kann das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung sein – zumindest, wenn Sie selbst im Haus wohnen. Haben Sie die Immobilie vermietet, springt dagegen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein.

Überblick: Welche Versicherung zahlt wann?

Sechs Versicherungen kommen in Frage, wenn durch Naturgewalten Schaden entsteht.

  • Wohngebäudeversicherung: Diese zahlt bei Schaden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser.
  • Elementarschadenversicherung: Diese springt ein bei Schäden durch Hochwasser, Erdbeben, Lawinen oder Vulkanausbrüche – also nach Naturkatastrophen.
  • Hausratversicherung: Sie zahlt, wenn Gegenstände im Haus durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt wurden oder abhandengekommen sind.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Diese ist der Ansprechpartner, wenn sich bei einer vermieteten Immobilie beispielsweise durch einen Sturm Ziegeln gelöst haben, die beim Herunterfallen einen Schaden angerichtet haben.
  • Private Haftpflichtversicherung: Diese ist der Ansprechpartner, wenn bei einer selbst genutzten Immobilie nach einem Unwetter einer anderen Person ein Schaden entstanden ist, der seinen Ursprung in Ihrem Besitz hat. Beispiel: Sie haben nach einem Schneesturm den Bürgersteig vor Ihrem Haus nicht geräumt. Jemand stürzt auf diesem und bricht sich das Bein.
  • Kfz-Versicherung: Wurde das eigene Auto beschädigt, zahlt diese je nach Schaden und abhängig davon, ob Sie eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug in der Regel gegen Schäden versichert, die durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung entstehen.

Wenn Sie Fragen haben, ob Sie sich genug gewappnet haben, fragen Sie Ihre Sparkasse!