So bekommen Sie Ihre Mietkaution zurück

eingestellt von Sparkasse Südholstein am 21. September 2018

 

Sie haben Ihre Mietwohnung gekündigt und warten nun darauf, dass der Vermieter die Mietkaution zurückzahlt? Wir haben ein paar Tipps für Sie.

Ein Umzug geht ganz schön ins Geld: Sie müssen bis zur Wohnungsübergabe zwei Mieten parallel überweisen, das Umzugsunternehmen bezahlen und bis zu drei Monatsmieten Kaution für die neue Wohnung überweisen. Da wäre es gut, wenn Ihr ehemaliger Vermieter Ihre Mietkaution samt aufgelaufener Zinsen zurückzahlt.

Sicherheit für den Vermieter

Eine Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit. Haben Sie Schäden in der Wohnung verursacht, zum Beispiel Fliesen von der Wand geschlagen, darf der Vermieter dieses Geld einbehalten, um die Reparaturkosten zu bezahlen. Der Vermieter muss erst einmal prüfen, ob alles in Ordnung ist. Schäden an der Mietsache verjähren übrigens nach sechs Monaten.

Ihr ehemaliger Vermieter kann aber auch aus anderen Gründen auf die Kaution zurückgreifen.

  • Während des Mietverhältnisses haben sich Mietrückstände gebildet. Denken Sie daran, Ihre Miete bis zum Ende korrekt zu überweisen. Sie dürfen die Miete nicht mit der Kaution verrechnen.
  • Sie haben den Wohnungsschlüssel erst ein paar Tage nach Ende des Mietverhältnisses zurückgegeben. Für diese Tage kann der Vermieter noch Miete einfordern.
  • Die Betriebskostenabrechnung ist noch offen. Dafür kann der Vermieter einen Teil der Kaution zurückhalten.

Egal ob der Vermieter Ihnen einen Teil der Kaution auszahlt, sie vollständig zurückgibt oder sie ganz behält: Die Verwendung des Geldes sollte er mit einer Kautionsabrechnung transparent machen. Darin informiert der Vermieter Sie über die Rückzahlung der Mietkaution, listet aber auch Forderungen auf.

Übrigens gibt es keine eindeutige Frist, bis wann der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss.