Ruhig bleiben im Kündigungsgespräch

Ruhig bleiben im Kündigungsgespräch

 

Es ist nicht schön, wenn man vom Arbeitgeber entlassen wird. Aber es ist wichtig, dass Sie im Kündigungsgespräch ruhig bleiben. Warum, lesen Sie hier. 

Manchmal informiert die Geschäftsführung ihre Mitarbeiter auf einer Versammlung: Es wird Kündigungsgespräche geben. In anderen Firmen bittet der Chef nach und nach mehrere Kolleginnen und Kollegen zum Gespräch – dann spricht sich schnell herum, um was es geht. Ein Kündigungsgespräch kann für Sie aber auch ganz plötzlich kommen. So oder so: Schön ist die Situation nie.

Vor dem Kündigungsgespräch

Wenn Sie zu einem Gespräch mit der Personalabteilung eingeladen werden, fragen Sie nach, worum es geht. Gibt es einen Betriebsrat in Unternehmen? Nehmen Sie ein Betriebsratsmitglied mit ins Gespräch. Sobald Sie den Termin haben, sollten Sie Ihre Gewerkschaft oder Rechtsschutzversicherung anrufen. Möglicherweise hat man dort einen Tipp für Sie parat oder sagt Ihnen schon, was genau Sie nach der Kündigung zuerst machen sollen.

Eine wichtige Rolle bei einer Kündigung spielt das Warum. Ist es eine betriebsbedingte Kündigung? Oder haben Sie sich etwas zuschulden kommen lassen? Bei der betriebsbedingten Kündigung sind Sie wahrscheinlich nicht der Einzige, der gehen muss. Das ist – zugegeben – nur ein kleiner Trost.

Im Kündigungsgespräch

Wenn der Arbeitgeber kündigt, lässt sich die Situation in der Regel nicht mehr ändern. Normalerweise hat er dafür gute Gründe, denn Arbeitgeber wissen, dass Arbeitnehmer in einem solchen Fall oft ihre Rechtsschutzversicherung einschalten. Das sollten Sie auch tun – spätestens nachdem Sie das Kündigungsschreiben in Händen halten. Bis zu diesem Punkt bleiben Sie ruhig. Egal, ob Sie traurig sind, ob Existenzangst Sie packt oder Sie sich ungerecht behandelt fühlen: Bewahren Sie die Ruhe. Das ist wichtig für mögliche weitere Verhandlungen.

Optionen nach einer Kündigung

Je nachdem, mit wie viel Vorlauf Sie die Kündigung bekommen, sollten Sie sich sofort bei der Arbeitsagentur melden, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen wollen. Sie sollten aber auch direkt den Betriebsrat und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Sie prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtens ist oder ob es Widerspruchsgründe gibt. Beispielsweise könnten Sie mit Ihrem Rechtsbeistand eine höhere Abfindung aushandeln,  eine Freistellung erreichen oder eine Outplacement-Beratung bezahlt bekommen.

Aufhebungsvertrag: pro und kontra

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen und diesen unterschreiben, verlassen Sie das Unternehmen in beiderseitigem Einverständnis. Heißt: Sie werden nicht klagen. Das ist einem Unternehmen oft eine höhere Abfindung wert. Mehr Geld klingt zunächst gut – allerdings sind Sie dann bei der Arbeitsagentur einige Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld gesperrt. Gleichzeitig sind Sie in dieser Zeit nicht über die Arbeitsagentur krankenversichert. Dementsprechend hoch sollte also die Abfindung sein. Ein Aufhebungsvertrag lohnt sich in aller Regel nur, wenn Sie bereits eine feste Zusage für einen neuen Job in naher Zukunft haben.

Weitere Tipps finden Sie im Internet auf der Seite der Arbeitsagentur. Dort lesen Sie auch, welche Fristen Sie nach einer Kündigung einhalten müssen.