So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung

So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung

 

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sind Sie sicherlich geschockt. Möglicherweise sind Sie sich auch gar keiner Schuld bewusst. Wie sollten Sie nun reagieren?

Atmen Sie tief durch und bewahren Sie Ruhe. Unterschreiben Sie nichts und hören Sie sich den Sachverhalt an, den man Ihnen vorwirft. Rechtfertigen Sie sich nicht, sondern nehmen Sie die Abmahnung einfach entgegen. Denn: Alles, was Sie jetzt sagen, kann gegen Sie verwendet werden.

Wenn in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, sollten Sie dort um ein Gespräch bitten. Nicht jedes vermeintliche Fehlverhalten rechtfertigt eine Abmahnung. Dennoch sollten Sie diese nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn sie stellt im Arbeitsleben eine Verwarnung dar, die im Wiederholungsfall die Vorstufe zur Kündigung sein kann.

Es empfiehlt sich daher, eine Gegendarstellung zu schreiben, die auch in der Personalakte abgelegt werden muss und in der Sie Ihre Sicht der Dinge schildern. Sie sollten Beweise sichern, die Ihr Verhalten erklären. Wenn Sie beispielsweise einen Termin nicht einhalten konnten und das abgemahnt wurde, sollten Sie festhalten, welche Aufgaben Sie zur selben Zeit bearbeiten mussten.

Wann muss eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden?

Ist eine Abmahnung nicht gerechtfertigt, muss diese aus der Personalakte entfernt werden, wenn der Mitarbeiter dies verlangt. Rechtswidrig ist eine Abmahnung auf jeden Fall dann, wenn die angeführten Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen, der Inhalt nicht eindeutig ist oder der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wurde.

Eine gerechtfertigte Abmahnung wird nicht grundsätzlich nach einem bestimmten Zeitraum hinfällig. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2012 stellt allerdings klar, dass eine Abmahnung nach zwei Jahren nicht mehr für eine Kündigung herangezogen werden kann, wenn der Mitarbeiter sein Verhalten geändert hat und es zu keinen weiteren Verstößen gekommen ist. Hintergrund für dieses Urteil ist die Funktion der Abmahnung. Sie soll auf eine Verfehlung hinweisen, ein vertragsgetreues Verhalten einfordern und vor Konsequenzen bei weiteren Verstößen warnen.

Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich außerdem juristisch beraten lassen und einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Dieser kennt die aktuelle Rechtsprechung zu dem Thema und hilft Ihnen, Ihre Stellungnahme juristisch korrekt zu formulieren.