Gutes tun über den eigenen Tod hinaus

Gutes tun über den eigenen Tod hinaus

 

Zwei Einrichtungen aus Bad Segeberg wurden in diesem Jahr mit einer großzügigen Spende bedacht. Sowohl der Heimatverein für den Kreis Segeberg als auch der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst „Die Muschel“ erhielten jeweils 3.950,- EUR zur Unterstützung ihrer Vereinsarbeit. Die Freude war bei beiden Einrichtungen riesengroß, denn durch Corona mussten viele Aktivitäten eingefroren werden und der Ausfall von Kultur- und Sportveranstaltungen machte das Einsammeln von Spendengeldern unmöglich.

Dass die beiden Einrichtungen dennoch eine größere Fördersumme überreicht bekamen, ist der weitsichtigen Entscheidung einer Bad Segeberger Bürgerin zu verdanken. Sie hatte in ihrem Nachlass verfügt, dass ihr Vermögen der Stiftung der Sparkasse Südholstein zugestiftet wird. Die Erträge aus dem zugestifteten Vermögen sollte als Unterstützung für die Arbeit von regionalen Einrichtungen zugutekommen. Als Förderzwecke hatte die Verstorbene die Themen Umwelt und Naturschutz, Heimatkunde und Heimatpflege, Behindertenbetreuung sowie die Arbeit von palliativen Vereinen und Verbänden festgelegt.

Nach dem ersten Jahr der Zulegung konnten nun die Erträge des Vermögens im Sinne der Verstorbenen verteilt werden. Die Verstorbene hat damit etwas Bleibendes für ihr Lebenswerk geschaffen und wirkt in ihrer Heimatregion als Förderin gemeinnütziger Zwecke über den Tod hinaus. 

Bei einer Zustiftung entscheidet sich der Stifter, seine Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zuzuführen. Das zugeführte Vermögen wird in einem solchen Fall Teil des Grundkapitals einer Stiftung und bleibt somit erhalten. Ausschließlich die Erträge aus dem zugeführten Kapital dürfen für Förderungen und damit zur Erfüllung des Stiftungszwecks herangezogen werden.