Der Pool im eigenen Garten: Das sollten Sie wissen
Die Beschränkungen während der Coronapandemie haben den Trend zum eigenen Swimmingpool verstärkt. Welche Möglichkeiten sich bieten und was es bei der Anschaffung zu beachten gibt.
Mit steigenden Temperaturen wächst bei so manchem der Wunsch, nach einem Arbeitstag in den eigenen Pool zu springen. Dabei muss es nicht immer das fest im Garten verankerte Schwimmbecken sein, auch Aufstellpools können Spaß für die ganze Familie bringen. Letztere gibt es in unterschiedlichen Größen und Ausführungen, von ganz einfach bis hin zum Modell mit Gegenstromanlage und Filtersystem. Sie bieten den Vorteil, dass sie größer und robuster sind als Planschbecken, aber weniger Pflegeaufwand benötigen als fest eingebaute Schwimmbäder und schnell abgebaut werden können. Doch die meisten Gartenbesitzer denken beim eigenen Pool doch eher an große ins Erdreich gegrabene Becken. Sie halten die Wärme besser als aufgestellte. Es gibt sie in verschiedenen Formen und Materialien wie zum Beispiel Acrylharz, Aluminium oder Edelstahl. Und natürlich können die Wände auch gemauert oder betoniert und anschließend gefliest sein.
Kosten
Grundsätzlich bestimmt die Beckengröße Kaufpreis und laufende Kosten. Stahlwandbecken sind gefolgt von Kunststoffbecken in der Regel die günstigste Variante. Eine andere Alternative zum betonierten oder gemauerten Swimmingpool, der schnell mit rund 30.000 Euro zu Buche schlägt, ist ein Naturteich, der mit rund 10.000 Euro deutlich günstiger ausfallen kann. Es ist aber nicht jedermanns Sache, das Wasser etwa mit Fröschen zu teilen. Besonders beim fest eingebauten Pool gilt es, sich ausführlich bei verschiedenen Herstellern zu informieren, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen und sich für die angebotene Technik die Betriebskosten berechnen zu lassen. Letztere dürfen nicht unterschätzt werden.
Beim laufenden Betrieb summieren sich vor allem die Heizkosten, die von der Isolierung, der Größe und den Wetterbedingungen abhängen. Abdeckungen verringern den Energieverlust und können bei entsprechender Beschaffenheit etwa mit Solarprofilen zur Erwärmung des Wassers beitragen. Hinzu kommen Kosten für Reinigung und Entsorgung des Wassers. Mit Chemikalien behandeltes Poolwasser muss nämlich von einer Profifirma abgepumpt werden. Filter einer Umwälzpumpe sollten rund alle zehn Tage ausgetauscht werden. Für groben Schmutz gibt es Bodenabsauggeräte. Übers Jahr fallen Betriebskosten von rund 1.000 bis 2.500 Euro an.
Aufstellpools gibt es dagegen für rund 100 bis 4.000 Euro. Abhängig vom Einsatz eines Sandfilters inklusive Pumpe und einer Wärmepumpe kann der Betrieb bis zu 100 Euro im Monat kosten. Außerdem braucht es eine spezielle Folie für den Untergrund, die verhindert, dass kleine Steine oder Wurzeln das Becken von unten beschädigen.
Genehmigungen
In den meisten Bundesländern gilt: Bei einer Größe von bis zu 100 Kubikmeter sind Schwimmbecken genehmigungsfrei. In den jeweiligen Landesbauordnungen finden sich Details. Wer längere Bahnen schwimmen möchte und ein Becken von 12 mal 7 Meter bei einer Tiefe von 1,5 Meter plant, braucht eine Baugenehmigung vom Bauamt. Auch bei kleineren Pools müssen beim zuständigen Bauamt eine Baumeldung inklusive Planzeichnung und Fotos des Grundstücks eingereicht sowie die Baufertigstellung gemeldet werden. Soll der Pool ein Dach erhalten, braucht es auf jeden Fall eine Baugenehmigung, dann zählt er baurechtlich nämlich als Gebäude.
Für manches Grundstück sind Gartenpools grundsätzlich verboten, so zum Beispiel in vielen Schrebergärten. Um das zu klären, sollte man einen Blick in den Bebauungsplan des Grundstücks werfen. Selbst bei Aufstellbecken wollen Abstände zum Nachbargrundstück berücksichtigt sein.
Verkehrssicherungspflicht
Wer einen Pool plant, sollte sich auch mit Haftungsfragen auseinandersetzen. Denn Poolbesitzer müssen für die Sicherheit der Personen sorgen, die sich um oder am Pool aufhalten. Kommen sie der Verkehrssicherungspflicht nicht nach und es passiert ein Unfall, können sie für Verletzungen und Todesfälle haftbar gemacht werden. Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen oder sogar Strafverfahren sind mögliche Folgen. Kleinkinder bedürfen der ständigen Aufsicht.
Aber auch wenn im Haushalt keine Kinder leben, besteht eine Sicherungspflicht, denn Kinder könnten das Grundstück unbefugt betreten. Darum sollte der Garten vor unerlaubtem Zutritt gesichert werden. Ansonsten muss die Wasseroberfläche ertrinkungssicher abgedeckt sein. Leitern und Rutschen werden am besten demontiert, wenn der Pool nicht benutzt wird.
In jedem Fall sollte der Versicherer über die Anschaffung oder die Veränderungen am Grundstück informiert werden. Und eine private Haftpflichtversicherung sollte sowieso jeder haben.
Wer sich ernsthaft mit dem Gedanken trägt, einen eingebauten Pool bauen zu lassen, sollte auf Fachhandwerker setzen. Der Bundesverband Schwimmbad & Wellness (bsw) vergibt das Gütesiegel „Pool Plus“. Eine Übersicht mit Schwimmbad-Baufachunternehmen findet sich auf der Homepage des bsw.
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