Wer als gesetzlicher Betreuer, früher Vormund, eingesetzt ist, muss sich gegebenenfalls um die Geldanlage des Betreuten kümmern. Sie muss laut Gesetz sicher sein. Eine Einzahlung aufs Sparbuch bringt jedoch unter Umständen nicht ausreichend Rendite.
Alter, Krankheit, Behinderung – das können Mehr lesen