Patientenverfügung: Vorsorge für den Notfall

Immer mehr Menschen legen schriftlich fest, wie sie, falls sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, medizinisch behandelt werden möchten. Eine solche qualifizierte Patientenverfügung ist für Ärzte bindend.

Aufgrund persönlicher Erfahrungen haben heute viele Menschen konkrete Vorstellungen davon, welche medizinische Behandlung – oder Nichtbehandlung – sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall haben möchten. Doch was, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche zu äußern? Eine Patientenverfügung ist in einer solchen Situation ein geeigneter Leitfaden für den behandelnden Arzt und die Angehörigen.

Was hätte der Patient gewollt?
Liegt ein solches Dokument nicht vor, muss sich der Arzt die Frage stellen, welche medizinische Entscheidung am ehesten dem Willen des Patienten entsprechen würde. Ein Bevollmächtigter, dem gegenüber die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden sind, kann den Patienten vertreten. Gibt es keinen Bevollmächtigten, wird das Betreuungsgericht informiert. Der amtlich bestellte Betreuer soll dann im Sinn des Kranken entscheiden.

Gute Vorbereitung erforderlich
Ein paar Hinweise, bevor Sie mit dem Schreiben Ihrer eigenen Patientenverfügung beginnen:

  • Lassen Sie sich auf jeden Fall ärztlich beraten. Machen Sie sich Gedanken über die Konsequenzen des medizinischen Handelns bzw. des Nichthandelns. Formulieren Sie Ihre Wünsche möglichst konkret für verschiedene medizinische Situationen, z. B. Schlaganfall oder Demenz. Sorgen Sie so dafür, dass der behandelnde Arzt Ihren Willen klar erkennen kann, dass also eine qualifizierte Patientenverfügung vorliegt. Ansonsten haben im Zweifel lebenserhaltende Maßnahmen Vorrang.
  • Beziehen Sie Ihre Vertrauensperson(en) mit ein. Hinterlegen Sie eine Kopie Ihrer Patientenverfügung bei Ihren Angehörigen und bei Ihrem Arzt. Sinnvoll: Führen Sie eine Karte mit sich, auf der vermerkt ist, dass eine Patientenverfügung existiert und wo sich das Original befindet.
  • Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend notwendig. Sie ist aber vorteilhaft, wenn die eigene Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung dokumentiert werden soll.

Wenn Sie sich weiter mit diesem Thema beschäftigen wollen: Informationen und Textbausteine zum Download finden Sie unter anderem auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.