Schlichter statt Richter – wie ein Mediationsverfahren abläuft

Ein Streit innerhalb des Unternehmens oder mit Geschäftspartnern muss nicht zwangsweise vor Gericht landen. In manchen Fällen hilft bereits eine Mediation. Das kann Zeit und Kosten sparen.

Unter einer Mediation versteht man ein freiwilliges außergerichtliches Verfahren, bei dem ein externer oder interner Vermittler (Mediator) eine neutrale bzw. moderierende Rolle einnimmt. Er versucht, eine Konfliktlösung herbeizuführen, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und sich nicht allein auf rechtliche Positionen beruft. Die Parteien geben die Entscheidung nicht an einen Richter ab, sondern sind selbst für die Lösung verantwortlich. Scheitert dieser Einigungsversuch, können sie sich immer noch für den Gang vor Gericht entscheiden.

Der Weg zum qualifizierten Streitschlichter
Mediator ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Achten Sie darauf, dass der Anbieter Ihrer Wahl eine Ausbildung oder einen Abschluss, zum Beispiel der IHK, nachweisen kann. Häufig liefern die örtlichen Kammern entsprechende Verzeichnisse. Dann können Sie davon ausgehen, dass die Qualifikation der Streitschlichter vorab überprüft wurde. Natürlich müssen sowohl Sie als auch Ihr Kontrahent mit der Wahl des Mediators einverstanden sind.

Der typische Ablauf eines Mediationsverfahrens
1) Der Mediator klärt mit dem Auftraggeber, ob sich der Streitfall für eine Mediation eignet. Er erklärt dann den Kontrahenten den Ablauf des Verfahrens.
2) Die Beteiligten notieren alle Konfliktpunkte und einigen sich auf die Reihenfolge, in der sie behandelt werden.
3) In der Interessenklärung werden die einzelnen Positionen der Streitparteien geklärt. Der Mediator bleibt dabei neutral.
4) Die Konfliktparteien einigen sich auf eine Lösung, die die Einzelinteressen berücksichtigt.
5) Im Sinne der Nachhaltigkeit bleiben Mediator und Beteiligte auch nach Abschluss der Mediation in Kontakt und beobachten, ob die Punkte umgesetzt wurden.

Eine schlanke Lösung – auch auf der Kostenseite
Anders als vor Gericht bemisst sich der Preis für ein Mediationsverfahren nicht nach dem Streitwert. Die Stundensätze liegen zwischen 150 und 300 Euro. Fragen Sie im Vorfeld bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob bzw. welchen Anteil der Verfahrenskosten sie übernehmen würde.