„Chef, darf ich meinen Hund mit ins Büro bringen?“
Manche Arbeitnehmer bringen es nicht übers Herz, ihren Hund neun Stunden allein zu Hause zu lassen, andere würden sich einfach nur über etwas Abwechslung am Arbeitsplatz freuen. Und tatsächlich: Nicht wenige Chefs gestatten das Mitbringen eines Hundes, um ihre Mitarbeiter zu motivieren. Die meisten lehnen solche Anfragen jedoch von vornherein ab – mit dem Hinweis, dass Tiere ablenken und kostbare Arbeitszeit beanspruchen. Ganz abgesehen davon, dass sich der eine oder andere Kollege oder sogar Kunden belästigt fühlen könnten.
Das sagt das Arbeitsrecht
Einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme eines Vierbeiners haben Beschäftigte nicht. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts die Umstände der Arbeit und der Ordnung des Betriebs allein bestimmen, solange kein Betriebsrat existiert. Vor allem aber hat er das Hausrecht und entscheidet, wer seine Räume betreten darf. Wer einen Hund einfach mitbringt, ohne um Erlaubnis gefragt zu haben, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine verhaltensbedingte Kündigung. Einzige Ausnahme: der Blindenhund.
Eine Erlaubnis kann auch widerrufen werden
Was gilt, wenn der Arbeitgeber Hunde über Jahre geduldet hat und dies nun untersagen möchte? Hier muss man unterscheiden: Ist im Arbeitsvertrag das Mitbringen von Fido & Co. ausdrücklich gestattet, hat der Chef es rechtlich schwer, seine neue Linie durchzusetzen. Ist der Hund nur geduldet, kann der Arbeitgeber diese Praxis umstellen, sofern ein berechtigter Anlass vorliegt. Dazu zählt beispielsweise ein aggressives Verhalten des Hundes oder die Störung des Betriebsablaufs.