Tanzen auf einer Bierbank kann Dienst sein
Dienst ist Dienst und Schnaps trinkt man in seiner Freizeit, so die landläufige Meinung. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat jedoch entschieden, dass es ein Dienstunfall sein kann, wenn eine Lehrerin in einem Bierzelt von der Bierbank stürzt.
Ereignet hat sich der Fall folgendermaßen: Im Rahmen eines Schulausflugs besuchte eine Lehrerin mit ihrer Klasse ein Bierzelt. Im Lauf des Abends wurde die Stimmung ausgelassen und die Teilnehmer tanzten auf den Bänken. Eine Festzeltbank kippte um, die Lehrerin zog sich Rückenverletzungen zu und war mehrere Wochen außer Gefecht gesetzt. Da die zuständige Behörde die Anerkennung als Dienstunfall verweigerte, klagte die Pädagogin – und bekam recht.
Einzelne Punkte in der Argumentation mögen manchen skurril erscheinen, sind aber Teil der Urteilsbegründung. Hier eine verkürzte Darstellung:
- Der Besuch des Bierzeltes war dienstlich veranlasst, da er offizieller Programmpunkt des Schulausflugs war.
- Als verantwortliche Begleit- und Aufsichtsperson war die Lehrerin dienstlich verpflichtet gewesen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Sie war also zum Zeitpunkt des Sturzes im Dienst.
- Es ist durchaus üblich, dass Besucher eines Bierzeltes kollektiv auf Bänke steigen, um zu tanzen. Somit ist nicht zu beanstanden, dass die Lehrerin ihren Schülern ein solches Verhalten erlaubt habe.
- Es kann der Pädagogin kein Vorwurf daraus gemacht werden, dass sie auf der Bank tanzte. Zwar kann man annehmen, dass der Unfall sich nicht ereignet hätte, wenn alle sitzen geblieben wären. Hätte die Lehrerin sich als Einzige diesem Gruppenverhalten verweigert, wäre sie ins Abseits geraten und hätte sich von ihren Schülern distanziert. Das sei aber mit dem pädagogischen Auftrag nicht vereinbar gewesen.
Unser Rat: Bald starten wieder die Volksfeste, wie die Wiesen (das Oktoberfest) in München oder der Wasen in Stuttgart. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie dann auf den Festzeltbänken tanzen. Und rechnen Sie eher nicht damit, dass ein Schaden als Dienstunfall anerkannt wird.