Pflegegrad 1: Für wen gibt es Leistungen?

Wer in seiner Selbstständigkeit nur wenig eingeschränkt ist, bekam bisher keine finanzielle Unterstützung. Das kann sich mit dem neuen Pflegegrad 1 ändern. Lesen Sie hier, wer dafür infrage kommt und welche Leistungen er zu erwarten hat.

Seit Januar gibt es statt der Pflegestufen Pflegegrade. Wer bereits als pflegebedürftig gilt, wurde automatisch einem Pflegegrad zugeordnet. Neu brachte die Pflegereform jedoch den Pflegegrad 1: Er ist bestimmt für Menschen, die zwar körperlich eingeschränkt sind, aber trotzdem noch recht selbstständig leben. Sie können jetzt Leistungen bekommen, damit ihre Selbstständigkeit erhalten bleibt oder sogar verbessert werden kann.

Mögliche Leistungen in Pflegegrad 1

  • Bis zu 4.000 Euro gibt es, wenn Menschen, die nur leicht in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, ihre Wohnung verändern wollen. Verbreitern sie beispielsweise Türen, bauen sie das Badezimmer um oder installieren sie eine Rampe, kann das helfen, selbstständiger zu leben und die Pflege zu Hause zu erleichtern. Solche Maßnahmen werden finanziell unterstützt. Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad 1 zusammen, gibt es bis zu 16.000 Euro.
  • Zusätzlich kann eine solche Pflege-WG bei ihrer Gründung mit bis zu 10.000 Euro unterstützt werden.
  • In Pflegegrad 1 gibt es außerdem für die Angehörigen oder Freunde Pflegekurse sowie Pflegeberatung.
  • Pflegehilfsmittel werden mit bis zu 40 Euro im Monat bezuschusst. Dazu zählen beispielsweise Mundschutz und Einmalhandschuhe. Mehr Informationen, was zu Pflegehilfsmitteln gehört, gibt es bei der Krankenkasse.
  • 125 Euro Entlastungsbetrag im Monat.

 Der Entlastungsbetrag

Wer zu Hause gepflegt wird, kann im Monat 125 Euro Entlastungsbetrag bekommen. Diese Summe gilt für alle Pflegegrade und wird zusätzlich gezahlt. Der Entlastungsbetrag ist allerdings zweckgebunden. Beispielsweise kann er genutzt werden, wenn man Hilfe beim Einkaufen benötigt oder wenn Ehrenamtliche kommen, um den Alltag interessanter zu gestalten. Mehr Informationen, welche Leistungen anerkannt werden, gibt es bei der Krankenkasse.

Auch mit Pflegegrad 1 kann man sich für die vollstationäre Pflege entscheiden. Dann gibt es die 125 Euro im Monat als Zuschuss zu den Pflegeheimkosten. Mehr Informationen finden Sie hier im Internet.