Lebenslanges Lernen: Bildungsurlaub beantragen

Der Staat fördert die Bildung – sogar auch dann, wenn die Lernzeit schon lange abgeschlossen ist. Arbeitnehmer können nämlich in vielen Bundesländern Bildungsurlaub beantragen. Dann werden sie für bestimmte Veranstaltungen bis zu fünf Tage freigestellt.

Wer in Bayern oder Sachsen arbeitet, braucht erst einmal nicht weiterzulesen. Denn in diesen beiden Bundesländern gibt es derzeit (Stand 2/2017) noch keinen Bildungsurlaub. In allen anderen Bundesländern gibt es ein Gesetz, nach dem Arbeitnehmer bis zu fünf Tage pro Jahr freigestellt werden müssen, wenn sie sich weiterbilden wollen. Allerdings muss der gewählte Kurs den Arbeitnehmer in der Regel entweder in gesellschaftspolitischem oder in beruflichem Zusammenhang weiterbringen, damit die Auszeit genehmigt wird. In manchen Bundesländern sind auch Kurse der allgemeinen Weiterbildung anerkannt oder Veranstaltungen, die für ein Ehrenamt qualifizieren. Da es keine bundeseinheitliche Regelung gibt, muss man sich jeweils auf den entsprechenden Seiten der Bundesländer informieren. Sie erreicht man besonders einfach über den Punkt „Portale der Länder zur Freistellung bei Weiterbildung“ auf der Seite der Kultusministerkonferenz.

Außerdem sind nicht alle Weiterbildungsträger und auch nicht alle Veranstaltungen zugelassen: Das Angebot muss speziell auf den Bildungsurlaub zugeschnitten sein. Welche Bildungsangebote für die Bildungszeit geeignet sind, erfährt man ebenfalls auf den Internetseiten der Bundesländer.

Was Sie zum Thema noch wissen müssen

  • Beantragen Sie den Bildungsurlaub rechtzeitig, dann kann der Chef eigentlich nicht Nein sagen. Mindestens sechs Wochen vorher sollten Sie Ihren Antrag stellen. Die richtigen Formulare bekommen Sie in der Regel vom Anbieter.
  • Sie zahlen die Kosten für die Weiterbildung. Dafür übernimmt Ihr Arbeitgeber Ihre Lohnkosten, obwohl Sie nicht da sind.
  • Haben Sie sich für eine Veranstaltung entschieden, die Sie im Job weiterbringt, können Sie die Kosten eventuell steuerlich absetzen.

Mehr Informationen zum Thema gibt es beispielsweise auf der Internetseite der IG Metall.

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