Ihre Rechte bei Flugverspätungen & Co.

Jeder kennt die Bilder von Reisenden, die stundenlang am Flughafen warten oder sogar die Nacht am Gate verbringen. Doch als Fluggast müssen Sie nicht alles hinnehmen. Flug verspätet, gestrichen oder überbucht? Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese einfordern.

Gut zu wissen: In der Europäischen Union genießen Sie als Fluggast besondere Rechte. Hier greift die EU-Fluggastrechteverordnung. Allerdings muss Ihr Flug in einem EU-Mitgliedstaat starten. Hat die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU, gelten Ihre Rechte zusätzlich für Flüge, die in der EU landen.

Ihre Rechte bei Verspätung

  • Erreichen Sie Ihr Reiseziel wegen einer Abflugverspätung mindestens drei Stunden zu spät, können Sie von der Fluggesellschaft abhängig von der Flugentfernung eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro fordern.
  • Verzögert sich der Flug um fünf Stunden und mehr, haben Sie die Wahl zwischen einer Flugpreiserstattung, dem kostenlosen Rückflug zum Abflugort oder einer Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
  • Je nach Dauer der Verspätung und der Entfernung haben Sie Anspruch auf Getränke und Mahlzeiten. Geht es erst am nächsten Tag weiter, können Sie sich außerdem Hotel- und Transferkosten ersetzen lassen.

Ihre Rechte, wenn der Flug gestrichen, also annulliert wird

  • Sie können den Flugpreis zurückfordern, sich kostenlos zum Abflugort zurückfliegen lassen oder eine Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen.
  • Sie haben Anspruch auf Getränke und Mahlzeiten sowie auf Hotel- und Transferleistungen, wenn Sie auf die alternative Beförderung warten.
  • Sie können Ausgleichszahlungen je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro verlangen.
  • Informiert Sie die Airline mindestens zwei Wochen vor Abflug über eine Annullierung, haben Sie keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Sie können aber den Flug stornieren und das Geld zurückfordern.
  • Haben außergewöhnliche Umstände zum Flugausfall geführt, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Beispiele: extrem schlechtes Wetter oder Sperrung des Luftraums.

Der Flug ist überbucht

Fluggesellschaften verkaufen manchmal – absichtlich – mehr Tickets, als es Plätze im Flieger gibt. Sie rechnen damit, dass nicht alle Passagiere zum Abflug erscheinen. Die Airline will, dass die Maschine in jedem Fall voll ausgelastet ist. Es kann also passieren, dass Sie das trotz eines gültigen Tickets ausbaden sollen. Fordern Sie eine Entschädigung, wenn Sie auf einen späteren Flieger umgebucht werden. Hier haben Sie die gleichen Ansprüche wie bei einer Annullierung.

So kommen Sie zu Ihrem Recht

Wenden Sie sich wegen einer Entschädigung direkt an Ihre Airline. Wie viel Geld Ihnen zusteht, sehen Sie bei der der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Falls die Fluggesellschaft abwiegelt, können Sie sich als Privatreisender kostenlos an die SÖP wenden. Die Juristen dort prüfen den Fall und sprechen eine unverbindliche Empfehlung aus. Nehmen sowohl Sie als auch die Airline den Vorschlag an, ist der Fall abgeschlossen.

Sie möchten sich nicht selbst mit der Fluggesellschaft streiten? Dann können Sie sich von Fluggasthelferportalen wie zum Beispiel EUClaim, Fairplane oder Flightright vertreten lassen. Diese Dienste fordern auf eigenes Risiko Ihre Rechte anwaltlich ein. Nur im Erfolgsfall verlangen sie einen Anteil am Erlös.

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