Doggy Bag: Das kommt mir in die Tüte!

Jeder kennt das: Die Portion im Restaurant war wieder üppig und man möchte nicht, dass die Reste weggeworfen werden. Die Lösung wäre jetzt ein Doggy Bag – auf Deutsch: die Hündchen-Tüte. Doch hat man als Restaurantbesucher das Recht, sich das übrig gebliebene Essen einpacken zu lassen?

Tatsächlich bieten viele Restaurants diesen Service mit dem Ziel, die Kunden an sich zu binden. Ein gesetzliches Recht darauf hat der Gast jedoch nicht. Zum einen kostet die Verpackung den Restaurantbetreiber zusätzlich Geld. Andererseits verweist der Fachverband der Gastwirte auf strenge Vorschriften zur Lebensmittelhygiene.

Bei leicht verderblichen Lebensmitteln sollte man ohnehin vorsichtig sein – besonders bei Speisen vom Buffet, da das Essen lange draußen gestanden hat. Gastwirte appellieren dann an die Verantwortung ihrer Kunden, die Nahrungsmittel möglichst rasch zu verzehren. Eine Gewährleistung lehnen die Gastronomen jedenfalls ab.

Kleine Geschichte 1: Das Doggy Bag wurde in den 1940er-Jahren in den USA populär, als auch dort die Lebensmittel knapp waren. Die Reste waren damals tatsächlich eher für den Hund gedacht. Die Gastronomen packten dann schon mal einen Knochen für den Vierbeiner dazu. Heute sind die Reste in der Regel für die Daheimgebliebenen oder den Gast selbst bestimmt.

Kleine Geschichte 2: In den USA oder in Asien sind Doggy Bags an der Tagesordnung. In Frankreich, dem Land der Feinschmecker, war die Mitnahme von Essensresten lange Zeit verpönt. Doch es könnte auch dort zu einem Umdenken kommen. Seit 2016 verpflichtet ein Gesetz Gastwirte, ihre Lebensmittelabfälle stark zu reduzieren. Restaurants, die mehr als 150 Essen täglich servieren, müssen Behälter für ihre Gäste bereithalten. Dann kann man selbst die Haute Cuisine nach Hause tragen. Nicht ohne Grund nennen die Franzosen die Tüten „Gourmet Bags“.

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