Deine Rechte beim Kinobesuch

Darfst du Essen und Trinken mitnehmen?

Popcorn oder Cola gehören für viele zum Kinobesuch dazu. Wenn die Snacks und Getränke im Kino nur nicht so teuer wären. Manch einer sagt sich: „Da nehme ich eben meinen eigenen Proviant mit!“ Vorsicht – das darf der Kinobetreiber verbieten. Große Kinoketten und viele Programmkinos tun dies in ihrer Hausordnung. Schließlich haben sie das Hausrecht. Bleibt also noch das Schmuggeln? Taschenkontrollen jedenfalls sind im Normalfall nicht erlaubt. Es sei denn, es besteht der Verdacht auf eine Straftat wie einen Diebstahl. In Freiluftkinos geht es häufig etwas lockerer zu, was die Mitnahme von Essen oder Getränken angeht. Hier empfiehlt sich ein Blick auf die Hausordnung im Internet.

Darfst du zu spät kommen?

Ganz gleich, ob die Öffentlichen unpünktlich waren, aus einem kurzen Telefonat ein längeres wurde oder ob du dir die Werbung schenken wolltest – der Einlass darf dir verwehrt werden, wenn du zu spät kommst. Da hilft auch der Hinweis auf ein gültiges Ticket nichts. Allerdings wird das nicht einheitlich gehandhabt. In manchen Kinos wird dir ein anderer freier Sitzplatz als der von dir gebuchte zugewiesen, damit andere Besucher nicht gestört werden.

Musst du nicht abgeholte Tickets bezahlen?

Du hast für Samstagabend sicherheitshalber Tickets für dich und deine Freunde telefonisch reserviert. Dann kommt eine andere Einladung und ihr entscheidet euch gegen den Kinobesuch. Das könnte dumm enden. Denn der Betreiber kann unter Umständen von dir verlangen, dass du die Tickets trotzdem bezahlst. Schließlich kann auch am Telefon ein verbindlicher Kaufvertrag zustande kommen.

Handelt es sich um eine unverbindliche Reservierung? Dann mach dich zu den Bedingungen schlau, zu denen die Tickets abgeholt werden müssen. Sonst kann es passieren, dass sie zurück in den Verkauf gehen und dein Platz vergeben ist. Oft sind das 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Plan ausreichend Zeit für die Parkplatzsuche und für die Schlange an der Kasse ein.

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du die Hausordnung des Kinos im Internet liest.

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