Urlaub: Privatunterkunft nicht wie beschrieben

9flats, Wimdu oder Airbnb: Privatunterkünfte sind beliebt bei Urlaubern. Schließlich liegen sie oft zentral, sind günstig und man bekommt viel mehr von der Kultur des Gastlandes mit als in einem anonymen Hotel. Was aber, wenn die Unterkunft nicht der Beschreibung entspricht?

Ganz tief eintauchen in die Kultur am Urlaubsort, das wollen viele Reisende. Hotels sind auch dir zu gesichtslos? Dann probiere doch mal Wimdu, Airbnb oder 9flats. Auf diesen Plattformen werden Privatunterkünfte vermittelt. So steht dem engeren Kontakt zum Gastland nichts mehr im Weg. Das ist oftmals sogar deutlich günstiger als ein Hotel.

Geht alles gut, ist dieser Urlaub sicherlich ein Erlebnis. Blöd ist es allerdings, wenn die Wohnung nicht der Beschreibung entspricht. Eigentlich sollte zwar das gegenseitige Bewertungssystem der Plattformen dazu führen, dass niemand unzufrieden sein muss, doch in der Praxis gibt es viele Gründe für Beschwerden: Beispielsweise ist die Unterkunft nicht ordentlich geputzt worden. Dann kann das Erlebnis schnell „zu persönlich“ werden, wenn man beispielsweise auf den Schmutz des Vorbewohners oder die Wäsche des Vermieters stößt. Vielleicht handelt es sich auch gar nicht um eine echte Wohnung, sondern die gebuchten Räume werden ausschließlich an Touristen vermietet. Dann stimmt vielleicht das Flair nicht mit der Beschreibung überein. Möglicherweise fehlt auch einfach der Wasserkocher oder der Fön, der in der Anzeige genannt worden war.

So beschwert man sich richtig

  • Gibt es einen Anlass, sich zu beschweren, solltest du den Vermieter kontaktieren. Erreichst du ihn nicht, kannst du unter Umständen eine Rückerstattung fordern.
  • Dazu solltest du Fotos von der Wohnung machen und die entsprechende Plattform so schnell wie möglich informieren, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Lies dir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch, bevor du verbindlich buchst.
  • Damit du dein Geld vollständig zurückbekommst, musst du dir eine neue Bleibe suchen. Bleibst du trotz des Mangels in der Wohnung, kannst du höchstens eine Preisminderung durchsetzen. Eventuell hilft dir die Plattform bei der Suche nach einer neuen Unterkunft.
  • Wenn es ganz hart kommt und du den Vermieter verklagen möchtest, kann es sein, dass Deutschland nicht der Gerichtsort ist. Dann brauchst du eine gute Rechtsschutzversicherung und noch bessere Nerven.

Ein Problem bekommst du übrigens auch, wenn deine Unterkunft kurzfristig storniert wird. Das passiert gar nicht so selten. So gibt es beispielsweise Vermieter, die in Messezeiten eine Buchung kurzfristig stornieren, um die Wohnung oder das Zimmer teurer anzubieten. Unter Umständen hilft dir dann die Plattform, eine neue Unterkunft zu finden. Doch ist eine Stadt ausgebucht, hilft dir das auch nicht weiter.

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