Wenn der Chef Ihnen kündigt – was tun?

Wenn der Chef Ihnen kündigt – was tun?

 

Einen Arbeitnehmer in Deutschland zu entlassen, das ist gar nicht so einfach. Darum sollten Sie nach Erhalt der Kündigung zunächst prüfen, ob sie rechtens war. Deswegen ist es immer gut, einen Experten um Rat zu fragen. Das muss nicht zwingend ein Anwalt sein.

Wenn Sie nicht gerade Ihren Arbeitgeber betrogen haben, dürfte es eher schwierig sein, Ihnen zu kündigen. Zwar ist es üblich, dass Unternehmen Stellen abbauen, wenn die wirtschaftliche Lage sich verschlechtert hat, aber selbst in einem solchen Fall müssen Sie nicht alles akzeptieren, was man Ihnen vorsetzt.

Was eine Kündigung mit sich bringt

Eine Kündigung wird Sie sehr wahrscheinlich verändern. Je nach persönlicher Situation überkommt Sie möglicherweise eine lähmende Existenzangst. Oder Sie sind so wütend, dass Sie sich zu Aussagen und Taten hinreißen lassen, die Ihnen später leidtun werden. Vielleicht verspüren Sie auch nur eine tiefe Trauer, weil Ihr Arbeitsplatz für Sie eine Art Zuhause war und Ihre Kollegen eine zweite Familie, aus der Sie jetzt herausgerissen werden.

Egal, was Sie empfinden – schieben Sie Ihre Emotionen zunächst einmal zur Seite. Denn jetzt müssen Sie rational und schnell handeln. Sie sollten darum nicht einfach hinnehmen, was man Ihnen bietet, sondern sich Hilfe von Fachleuten holen. Allerdings haben Sie dafür nicht viel Zeit: Sie müssen innerhalb von drei Wochen Klage erheben. Das regelt das Kündigungsschutzgesetz in Paragraf 4.

Die ersten Schritte nach der Kündigung

Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, Sie Gewerkschaftsmitglied sind oder eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, fällt es Ihnen deutlich leichter, guten Rat zu erhalten.

  • Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat? Wurde er über die Kündigung informiert? Das sieht das Betriebsverfassungsgesetz in Paragraf 102 vor. Sprechen Sie mit dem Betriebsrat und fragen Sie ihn nach seiner Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der Kündigung.
  • Sie sind Gewerkschaftsmitglied? Dann rufen Sie bei Ihrer Gewerkschaft an und klären Sie, ob Sie dort Rechtsschutz haben. Wird man Sie vertreten?
  • Falls Sie kein Gewerkschaftsmitglied sind, sollten Sie sich direkt an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
  • Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Klären Sie mit ihr, ob sie die Kosten eines Rechtsstreits tragen wird.
  • Auch wenn es unangenehm ist: Sie sollten sich sofort bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend melden. So verhindern Sie, dass Ihre Bezüge gekürzt werden, falls Sie wirklich arbeitslos werden und Fristen nicht eingehalten haben.

Oft ist eine Kündigung fehlerhaft

Mit einem Anwalt vor Gericht zu gehen ist nicht ganz günstig. Darum ist es gut, wenn man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die die Kosten übernimmt. Allerdings kann ein Anwalt auch keine beliebigen Preise verlangen. Er ist an das Rechtsanwaltsgebührengesetz gebunden. Die Höhe seines Honorars hängt auch davon ab, welchen Bruttolohn Sie verdienen. Fragen Sie den Anwalt, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Natürlich muss man sich fragen, ob es sich lohnt, Geld für einen Anwalt auszugeben. Schließlich kann man vor Gericht auch unterliegen. Allerdings sind betriebliche Kündigungen so komplex, dass immer wieder Fehler gemacht werden:

  • Wurde bei betriebsbedingten Kündigungen eine Sozialauswahl getroffen? Falls ja: Ist es richtig, dass Sie entlassen wurden?
  • Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
  • Ist das Kündigungsschreiben korrekt oder wurden Formfehler gemacht?
  • Ist der Kündigungsgrund rechtens?

Kämpfen Sie um Ihre Abfindung

Ein Fachanwalt kann diese Punkte schnell überprüfen. Sollte an der Kündigung selbst nichts zu ändern sein, kann er immer noch versuchen, eine Abfindung für Sie zu erstreiten. Dadurch wären Sie finanziell zumindest ein bisschen bessergestellt. Und das würde Ihnen den Druck nehmen, sofort wieder eine Beschäftigung finden zu müssen.