Die wichtigsten Coronaregeln am Arbeitsplatz

Die wichtigsten Coronaregeln am Arbeitsplatz

 

Wer in der Produktion arbeitet, kann selten im Homeoffice bleiben. Doch auch Arbeitnehmer an Computerarbeitsplätzen sind wieder häufiger im Firmengebäude. Neben den Folgen für deine Gesundheit kann eine Infektion für deinen Arbeitgeber wirtschaftliche Folgen haben. Darum sind Coronaregeln wichtig.

Weil das Virus so ansteckend ist, ist gleich das ganze Umfeld mitbetroffen. Das ist in erster Linie die eigene Familie. Es können aber auch Freunde oder Arbeitskollegen sein. Und wenn sich das Coronavirus in einem Unternehmen ausbreitet, hat das auch finanzielle Konsequenzen für den Arbeitgeber. Das zeigen die Beispiele von Betrieben der fleischverarbeitenden Industrie, die für mehrere Wochen geschlossen wurden. Kein Wunder also, dass Arbeitgeber nicht nur im gesundheitlichen Interesse ihrer Angestellten, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen Coronaregeln für den Arbeitsplatz aufstellen.

Selbstverständlich gilt hierbei wie überall: Abstand halten! Und zwar nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in Pausenräumen und in der Kantine. Darum ist es völlig ok, wenn der Arbeitgeber Pausen zeitlich versetzt vorgibt. Auch bei der Zeiterfassung oder in Umkleideräumen muss Abstand gehalten werden. Dazu rät beispielsweise die IG Metall. Wenn du also bei Arbeitsbeginn und -ende länger warten musst, dann ist das im Sinne der Gemeinschaft.

Warum der Arbeitgeber Coronaregeln aufstellt

Wird ein Mund-Nasen-Schutz im Betrieb angeordnet, musst du dich daran halten – genauso wie in Bus und Bahn oder im Supermarkt. Sonst kannst du abgemahnt werden. Sieh es so: Auch zu deinem Schutz muss der Arbeitgeber Corona-Regeln aufstellen und auf deren Einhaltung drängen. Denn er hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern.

Steckt sich ein Mitarbeiter im Unternehmen an, weil der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, kann er sogar schadenersatzpflichtig werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat übrigens eine Vorlage für Arbeitsschutz in Zeiten von Corona ins Netz gestellt.

Was dein Chef nicht darf

Dein Arbeitgeber darf die Coronakrise aber zum Beispiel nicht dazu nutzen, um dir private Reisen zu untersagen. Was das Unternehmen nicht verbieten darf:

  • Was du privat machst, ist deine Sache. Darum kann dir dein Chef auch keine Reise verbieten – selbst dann nicht, wenn du in ein Risikogebiet reisen möchtest.
  • Auch zu einem Test oder der Nutzung der Corona-App kannst du nicht gezwungen werden. In deinem Interesse und in dem deiner Kollegen solltest du dir aber überlegen, ob beides nicht sinnvoll sein könnte.
  • Ob du zu einer Dienstreise in ein Risikogebiet gezwungen werden kannst, hängt von mehreren Faktoren ab. Hierzu solltest du im Zweifelsfall ein Gespräch mit dem Betriebsrat führen. Die IHK München hat dazu die wichtigsten Informationen im Internet zusammengestellt.

Du willst mehr über geeignete Maßnahmen wissen? Dazu findest Du zum Beispiel etwas auf den Seiten des DGB und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

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