Mit einer Bürgschaft Engpässe überstehen

Mit einer Bürgschaft Engpässe überstehen

 

Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person, die Schulden einer anderen zu begleichen, sollte diese ihrer Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen. Für den Bürgen kann dies allerdings teuer werden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch steckt in Paragraf 765 ff. den Rahmen für Bürgschaften ab. Typische Anwendungsfälle sind im Privatbereich zum Beispiel Mietverträge und in der Welt der Wirtschaft Unternehmenskredite. Hier verlangen Banken oder Vermieter oft Sicherheiten, wenn sie Zweifel haben, ob der Vertragspartner seinen Pflichten nachkommen kann. So haften häufig die Eltern von Studenten, wenn diese ihre erste Wohnung mieten, mit einer Bürgschaft.

Kurz: Es handelt sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag zu Lasten des Bürgen. Das kann Folgen für ihn haben: Er haftet im Ernstfall persönlich und mit seinem gesamten Vermögen. Zudem wird die Bürgschaft bei der Schufa eingetragen und stellt eine Vorbelastung beim Bürgen dar.

Bürge kann jeder werden, der volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich erteilt werden. Ein Fax oder eine E-Mail reichen nicht aus. Das Dokument muss auf Papier von allen Beteiligten eigenhändig unterzeichnet werden. Der Bürge, der über eine gute Bonität verfügen muss, darf nur ohne Druck unterschreiben.

Wann der Haftungsfall eintritt

Der Bürge muss dann zahlen, wenn der Gläubiger gerichtlich gegen den Schuldner vorgegangen ist und der Gerichtsvollzieher keinen Erfolg bei der Vollstreckung hatte. In diesem Fall sollte der Bürge erst den Schuldner kontaktieren und mit ihm den Fall besprechen, bevor er den Betrag begleicht. In der Regel gilt: Wenn der Hauptschuldner rechtlich nicht verpflichtet ist zu zahlen, dann muss es der Bürge auch nicht.

Bestehen Zweifel, ob der Schuldner und damit auch der Bürge zahlen muss, kann es richtig sein, sich eine Rückforderung für die Zahlung vorzubehalten. Hat der Schuldner dagegen die Zahlung zu Unrecht verweigert, kann der Gläubiger direkt gegen den Bürgen vorgehen. Da dies für den Bürgen in bestimmten Fällen schwer zu bestimmen ist, lohnt sich der Kontakt zu einem Anwalt.

Die Grenzen der Bürgschaft

Eine Bürgschaft kann übrigens auch unwirksam sein. Allerdings kippen einzelne unwirksame Vertragsklauseln nicht unbedingt den ganzen Vertrag. Die Formvorschriften sind aber unbedingt zu beachten. Zudem hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden, dass Bürgschaften sittenwidrig sein können, wenn sie den Bürgen überfordern. Die Gerichte urteilen dabei stets anhand des Einzelfalls.

Wichtig: Eine Bürgschaft gegenüber einer Bank oder Sparkasse kann nicht widerrufen werden. Das hat der Bundesgerichtshof am 22. September 2020 entschieden (Aktenzeichen: XI ZR 219/19). Dies begründete das Gericht damit, dass Bankbürgschaften keine Verträge über Finanzdienstleistungen sind. Auch deswegen lohnt es sich, die Unterzeichnung genau abzuwägen. Eine Bürgschaft erlischt erst, wenn der eigentliche Schuldner oder ein Dritter die über die Bürgschaft abgesicherte Hauptschuld erfüllt.

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